Beiträge von dawd1dawy
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Klar geht das. Wenn nicht mit einer Windows CD, dann mit anderen Tools.
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Fein! Da bekomm ich direkt Lust auf Skifahren.
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Dann verliert er doch die Gewährleistung direkt.
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^ Dem kann ich mich nur anschließen. Hör nicht auf die, die meinen es wäre eine Lappalie. Der ebay Nutzer hat doch sogar geschrieben, dass ihm jetzt "fake"-Vorwürfe gemacht werden. Für mich ziemlich gut nachvollziehbar.
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Lies dir durch, was ich geschrieben hab.
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Mir würde da spontan nur eine VM einfallen. Find ich aber zu überdimensioniert.
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Ich finde nicht, dass man sagen kann, dass kein Schaden entstanden ist. Das kann nur einer sagen, der sich mit der Thematik auskennt.
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Zitat
Ich habe bei einer eBay-Auktion ein fremdes Foto verwendet, aber mit der Auktion keinen Gewinn erzielt. Muss ich dennoch Schadensersatz leisten?
Das kommt darauf an, auf welchem Wege der Schadensersatz gefordert wird. Grundsätzlich gewährt der Gesetzgeber dem Rechteinhaber drei Möglichkeiten der Schadensberechnung:
(1) Herausgabe des konkret entstandenen Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns,
(2) Herausgabe des Verletzergewinns und
(3) Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie.Sofern in der Abmahnung Schaden nach einer der ersten beiden Alternativen berechnet wird, aber ein Gewinn mit der Benutzung des Fotos nicht erzielt wurde, kann ein solcher auch nicht als Schadensersatz gezahlt werden. Allerdings erfolgt in 99,9% der Fälle die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie. Danach hat der Verletzer dasjenige zu zahlen, was vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrages über die Verwendung des jeweiligen Fotos als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten. Bei dieser Berechnungsmethode ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob mit der Benutzung des Fotos ein Gewinn erzielt wurde oder nicht. Schadensersatz wäre danach also auch dann zu zahlen, wenn die Auktion keinen Gewinn erbracht oder wenn die Auktion vorzeitig abgebrochen wurde.
Quelle: http://www.internetrecht-rosto…bilder-urheberrecht.htm#6
Sprich: Wenn du das Kissen erfolgreich verkaufst, dann kann er deutlich mehr verlangen. Wieviel genau, weiß ich nicht. Evtl. soviel, wie das Kissen wert ist (Wage vermutung). Wenn nicht, dann kann er nur einen Betrag fordern, welcher äquivalent zum Bildwert ist.
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Abfotografiertes Bild?
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Was für ein Bild ist das denn? Poste hier mal.
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Ich würde an deiner Stelle lieber auf Qualität als auf Quantität setzen.
Der hier ist ziemlich gut: http://geizhals.de/dell-ultras…61-860-10150-a665211.html -
Monstercat ist cool.