wtf...
Beiträge von FuLL_PowEr
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Es ist mir klar, dass Programmieren für einen BWLer unwichtig ist, deshalb habe ich ja auch hingeschrieben, dass es auf den Berufszweig ankommt, wo man sich bewirbt
Wie HotHot es schon sagt, ist hauptsächlich PPT, Excel und Access das Wichtigste!
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Naja es kommt ja auch drauf an, für was du dich denn nun bewirbst! Wenn du BWLer bist, musst du hauptsächlich sehr gut mit PPT und Excel umgehen können. Als Informatiker sollte man eine Programmiersprache beherrschen...Das ist alles EDV. Anders ausgedrückt sollst du eine Idee oder Daten elektronisch so verarbeiten, dass man sie gebrauchen kann.
Sprich wenn dir jemand sagt: "Schreib mal ein Programm, damit das Laufwerk aufgeht", solltest du das als Programmierer können genauso wie wenn jemand zu einem BWLer sagt: "Berechne mal den Wert von der X Aktie in 15 Jahren bei xyz Konditionen" oder "Erstelle eine Präsentation über das Unternehmen X".
Du bekommst also Angaben, die du umwandeln sollst. DAS ist EDV und nicht wo der An/Aus Knopf am PC ist (auch wenn das hilfreich sein könnte und ja eine Grundvorraussetzung für das Arbeiten mit dem PC ist ;)) -
Alter...EDV heißt doch nicht, dass du wissen musst, wie der PC an/aus geht...
EDV = ElektronischeDatenVerarbeitung
Das heißt, dass du mit Word umgehen können solltest, PPT-Präsentationen erstellen können solltest und mit Excel arbeiten kannst. Wenn du also hinschreibst, dass du EDV super beherrschst, solltest du nicht erst googlen müssen, wie man denn nun bestimmte Tabellen in Excel erstellt und wie man mit der Kopf/Fußzeile in Word arbeitet...
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Ich sag mal so: Nach der ersten Übung hast du vor Schmerzen bestimmt gar keine Lust mehr mit Hanteln zu jonglieren Bleib bei Ausdauer und Beinen
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Es soll auch Leute geben die sich mit solchen Sachen beschäftigen wollen/müssen. Hier sind nicht nur Hauptschüler unterwegs auch wenn das Niveau im Stammtisch manchmal darauf schließen lässt.Darauf war es auch nicht bezogen, sondern auf die falschen Aussagen hier So nach dem Motto: passt schon
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@ Wambo
Aus jetziger Rechtslage: ja.Durch das sofortige Herausnehmen aus dem Sortiment kann man davon ausgehen, dass sie den Fehler bemerkt haben. Spätestens bei der Versendung der Ware (wo ja auch immer eine Rechnung beigelegt wird). Wenn sie jetzt nicht reagieren haben sie Pech gehabt.
Edit:
Was du meintest, ist die AnfechtungsERKLÄRUNG. Die Anfechtung muss gegenüber dem Käufer erklärt werden und ist eine einseitige Willenserklärung, d.h. sie muss von der Gegenseite nicht "angenommen werden" Wenn die Erklärung abgegeben ist, wird gerpüft, ob die Frist eingehalten wurde. Wenn dies der Fall ist, ist der Kaufvertrag ex tunc (=nachwirkend) erloschen. Eine Anfechtung ist demnach eine rechtsvernichtende EinwendungIch denke mal jetzt ist Mehreres klarer!
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Voll geil, wie hier auf einmal alle zu Hobbyjuristen werden und irgendwas posten
Aber das Meiste stimmt schon was hier gesagt wird - insbesondere das mit dem invitatio ad offerendum, was allerdings kein eigenständiges Gesetz ist, wie es in den FAQ falsch beschrieben wird.
Wenn sie nicht stonieren und liefern haben sie auch nur eine bestimmte Frist zur Anfechtung: nämlich unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums.Edit: das invitatio ad offerendum gilt zudem überall, wo Sachen ausgestellt werden (z.B. in den Schaufenstern in der Stadt)
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Sei doch keine Memme und ruf da an Dafür sind solche Hotlines doch da! Nach Ablauf solcher Fristen zu handeln ist doch einfach nur dumm. Schieb es nicht unnötig vor dir her...wie ist es denn dan bloß, wenn du später irgendwann mal ein Telefonbewerbungsgespräch hast
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Er wird aber nur bestraft, wenn er eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verletzt hat. Hier ist der Vertrag aber ex tunc erloschen, da der TE angefochten hat bzw. den Vertrag widerrufen hat. Nur weil es einmal Lieferschwierigkeiten gab, heißt es nicht, dass der Betreiber sofort bestraft wird. Würden mehrere leute Antrag stellen, würde es wieder anders aussehen. Das wäre dann aber eher eine Frage des Verbraucherschutzes.
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Lol...du hast doch gar keinen Anspruch auf irgendetwas...Weder vertraglich noch deliktisch. Du kannst keine Nacherfülling verlangen, keine Nachbesserung, keinen Schadensersatz und nix. Nichtmal Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Deliktisch sowieso nicht, weil du dein Geld wiederbekommen hast. Also was soll der Kram? Als ob die wegen ein sonem Mist einfach so eine Internetseite schließen......
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Sag einfach du hast starke Magenschmerzen und Durchfall...damit biste erstmal 5 Tage krankgeschrieben...
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stell mal den Link rein. So wie ich das verstanden habe, sollst du bei der "Bewerbung" ein Motivationsschreiben schreiben, also warum grade Apple für dich in Frage kommt. Beim Lebenslauf sollst du einmal im VOLLtext, also Fließtext beschreiben wo du zu Schule gegangen bist/noch gehst, Praktika, sonstige Erfahrungen/Qualifikationen etc. Formatierter Lebenslauf heißt, dass du ihn tabellarisch hinschicken sollst bzw hochladen sollst. Wenn du was Hilfe brauchst bei dem ganzen Kram und ich mal über die Sachen drüberlesen soll, schreib mir ne PN!
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Das sieht interessant aus^^
Heißt das,man bezahlt im Monat 29,95, hat flatrate ins telekom netz und in ein netz seiner wahl,sms flat alle netze und internetflat?
Und muss man wirklich 0€ bezahlen für das handy? Außer die 24€ anschluss gebühren? ( die sind ja einmalig oder ? )
Aber das ist nur das iPhone 4 oder?Edit: seh ich jetzt erst, Preis: 274 €
0,00 € Versandkosten
Lieferung: ca. 1 - 3 TageJa ist das iPhone 4, gibt aber auch 4s Verträge, scoll mal runter! Da bezahlste dann 274€ fürs Handy und dann halt 30€ Grundgebühr. Ist aber eigentlich ein ganz anständiger Vertrag. Klick dich doch einfach mal durch die verschiedenen Anbieter durch!
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Ja gibt es, nennt sich Vlingo...ist allerdings nur auf Englisch!
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Quatsch. Da kannst du dir nur "Handbücher" und "Die lustigsten Siri-Sprüche" runterladen. Siri kriegste nur mit dem 4s.
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Welche Apps können das denn?