Beiträge von FuLL_PowEr

    lachnicht


    Du hast in Ansätzen recht, jedoch verhält es sich bei Händlern anders als bei Privatverbrauchern, da dort u.U. auch das HGB entsprechend wirkt und es handelt sich nicht um ein Einzelstück, sondern um eine Gattungsschuld (d.h. die Sache ist nur eine von vielen).
    Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Einzelstück, da Pitbull keine genau gleiche Grafikkarte liefern kann. Somit ist ihm eine Lieferung bzw. Nachlieferung dieser Sache gemäß § 275 I BGB unmöglich geworden. In Betracht kommt also nur eine Nachbesserung!


    Edit: gemäß § 480 BGB finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung auf den Tausch, d.h. er müsste genau so haften, wie er es bei einem Kaufvertrag machen müsste :)


    Als Vergleich kannst du Dir folgendes Bsp. vor Augen halten:


    A und B einigen sich über einen Kauf eines Gebrauchtwagens, der hinten rechts einen Blechschaden hat und schon 100.000 km gefahren ist. Bevor A dem B das Auto übergeben kann, wird es zerstört. A verlangt von B Nachlieferung.
    Hier haben wir den selben Fall, da sich A und B eben genau nur über DIESES eine Auto geeinigt haben. Dieses Auto gab es nur ein einziges mal (Stückschuld), da es schon eine entsprechende Zahl von km auf dem Buckel hatte und einen Blechschaden hinten rechts hatte. Für niemanden ist es also möglich, das Auto herauszugeben. Wenn das Auto von einem Autohändler gekauft worden und dann zerstört worden, wäre die Nachlieferung durchgegangen, da es sich dabei nur um ein Auto von vielen handelt (Gattungsschuld).
    You get it?


    Im Prinzip kann der Typ von Pitbull im Endeffekt nur die Herausgabe der SSD verlangen. Schadensersatz nur dann, wenn er einen Schaden dadurch erlitten hat, dass er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hat.


    tk33
    Ich glaube jeder versteht, was das Wort außergerichtlich heißt. Ich meine...du verstehst es ja auch ;) :thx:

    Gut. Dann würde ich vorschlagen, dass du ihm einen Brief mit dem Sinn schickst, sich außergerichtlich zu einigen. Erläutere ihm einfach, was ich dir oben erklärt habe und sag ihm, dass es für beide Parteien unproblematischer und sinnvoller wäre, wenn er die Grafikkarte so nimmt, wie du sie als funktionierend beschrieben hast. Anderweitig wird er den Prozess wahrscheinlich verlieren.

    tk33
    Ein Tauschvertrag wird unter § 480 BGB unter "Tausch" geführt und es hat überhaupt gar keine Auswirkungen, ob es nun dein Bruder, deine Schwester oder dein Vater ist, mit dem du ihn abschließt. Einen "Tausch im privaten Rahmen" gibt es nicht. Sogar, wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, hast du einen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB abgeschlossen.


    @Awesome
    Du hast recht. Jeder postet hier irgendeinen Müll, den er irgendwo mal gehört hat...siehe tk33


    PITBULL
    Kannst du mir sagen, wie alt die Grafikkarte schon ist? Wenn sie älter als ein Jahr ist, könntest du auf Unmöglichkeit wegen Stückschuld gemäß § 275 I BGB plädieren.
    Die Argumentation dahinter ist:
    Ihr habt euch bei eurem Vertrag auf den Tausch zwischen eben genau DIESEN BEIDEN Sachen geeinigt. Außerdem ist deine Grafikkarte gebraucht, d.h. es gibt sie nur ein einziges Mal. Du kannst also diese Grafikkarte nicht noch genau einmal liefern, da sie ein "Einzelstück" ist.

    Also:


    Zuerst muss ein Sachmangel vorliegen gemäß § 434 BGB (liegt vor)
    Die Rechte des Gläubigers ergeben sich daraufhin aus § 437 BGB
    -> Er möchte vom Vertrag zurücktreten; dies kann er gemäß § 437 II BGB nach entweder §§ 440, 323,326 V BGB
    -> hier kommt nur 323 in Betracht.
    Gem. § 323 muss er Dir zunächst eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gewähren. Dies hat er nicht getan, da du nachgebessert hast.
    Er hat somit kein Rücktrittsrecht.


    Mal in vereinfachter Form...

    Naja, solange du jetzt keinen Keller und somit ausreichend Platz hast, wirst du dir keine allzu großen Anschaffungen nicht ins Zimmer stellen können :P
    Aldi hat allerdings öfters mal Bauchtrainer im Angebot, die eigentlich schon ganz gut was taugen.

    Hey!


    Also ich habe folgendes Problem:


    Ich spiele auf dem Ex. Silkroad R PServer und teile mir mit einem Freund einen SBot Account. Insgesamt haben wir beide zusammen 7 Chars online, also kann es schonmal nicht an zu vielen Chars liegen. Nun zum Problem.


    Jedes mal, wenn ich einen 3. Char einloggen will, crashed mein Sbot unmittelbar nach dem Einloggen mit folgender Meldung:


    "Sbot just crashed :(
    Crash information has been logged.
    Please send file Sbot_x.xx.rpt to [email protected].
    Thanks!"


    Ich habe schon alle möglichen Variationen probiert.
    -komplett neuen Ordner erstellt
    -Nur mal die .exe ersetzt
    -nur mal Botcfg aus anderen Ordnern übernommen
    -neuen SRO Account erstellt


    Im Internet finde ich leider auch nichts dazu. Kann jemand helfen?

    Lohnenswerte Alternative, weil es ein nicht immer beachteter Zweig der Medizin ist. Und wie gesagt: am Anfang ist nichts lohnenswert. Ich habe vorher schon gesagt, dass man sich meist NUR krass gut verdient, wenn man sich in etwas Privates einkauft. Ich habe einen Bekannten, der hat eine private Zahnarztklinik und verdient 20k++...alles eine Sache des Glücks und Bemühungen.

    Komm mal klar. Das was du sagst, kann nur jemand sagen, der noch nie an einer Uni war.


    1: Du wirst dich in beiden Studiengängen TOTlernen. Ich studiere Jura. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede.
    2: "Weiber" als Kriterium zu nennen kannst du schonmal abhaken
    3: Welchen Schwerpunkt willst du wählen? "Arzt" werden ist leicht gesagt. Hast du schonmal an Zahnmedizin gedacht? Ist eine lohnenswerte Alternative. Beim Ingenieur Beruf solltest du dir auch schon einmal überlegen, in welche Richtung du gehen willst. Ich z.B. habe einen Freund, der studiert an der TU Berlin und möchte jetzt wechseln. Der Grund dafür ist, dass du an Unis (zumindest auf dieser) darauf getrimmt wirst, in die Forschung zu gehen. Er hingegen möchte jedoch etwas praktisches machen und wechselt jetzt an eine Hochschule, damit er dort praktischere Schwerpunkte belegen kann.


    Du kannst in beiden Berufen große Chancen haben, jedoch ist es auch in beiden Fällen mit (sehr) viel Arbeit verbunden. Als Arzt hast du am Anfang 60+ Wochen und 24h Wochenendsdienste. Wenn du allerdings gut bist, kaufst du dich später in eine Privatklinik ein und verdienst Dir ein goldenes Nässchen.
    Wenn du als Ingenier gut bist, hast du IMMER einen gesicherten Arbeitsplatz, wenn du den richtigen Schwerpunkt nimmst.


    4: Denk BLOß nicht, dass weil du "gut in Mathe oder Bio" warst, dir das etwas über deine Fähigkeiten im Studium aussagt. Beim Ingeniersstudiengang reicht ein bisschen rumrechnen nicht. Da geht es wirklich los mit Formeln und die Klausuren werden parallel mit Mathematikstudenten geschrieben. Dafür musst du Zahlen schon lieben. Beim anderen Studiengang hingegen darfst du alle menschlichen Knochen beim lateinischen Namen auswendig lernen und musst komplexe biologische und chemische Abläufe auswendig können. Halte Dir das bitte nur vor Augen.


    Ich möchte Dir hier wirklich nichts schlecht reden, jedoch sind zu viele zu blauäugig, was die Wahl des Studiengangs angeht. Vor allem deshalb, weil es sich bei dir um 2 komplett verschiedene Studiengänge handelt.