Also wichtig ist dass du belegen kannst dass du quasi Urheber als Künstler bist. Wenn du das nicht kannst wird es schwierig da was daraus zu machen, da die Gegenpartei sonst behaupten könnte dass du etwas kopiert hast.
Dann solltest du dir sicher sein, dass dein Werk kopiert wurde (bin grade unterwegs und kann es nicht anhören).
Wenn beides der Fall ist ist das Gesetz grundsätzlich auf deiner Seite. Theoretisch kannst du ihn selber auffordern die Verbreitung und Vermarktung zu unterlassen. Wenn er es weiterhin tut bzw nicht reagiert bleibt dir (wenn du darauf bestehst) theoretisch nur der gang zum Anwalt. Dieser wird dann die Gegenpartei abnahmen.
Da der Titel vermarktet wird steht dir theoretisch sogar eine Entschädigung zu da gegen dein Urheberrecht verstoßen und damit auch Geld erwirtschaftet wurde. Hierbei richtet sich das maß danach, wie hoch dein schaden war. Das festzulegen ist aber sehr aufwendig und kann theoretisch sehr lange dauern (Gutachten usw), fraglich ob sich das in deinem Fall lohnt.
An deiner stelle würde ich mich wenn es dir wichtig ist juristisch beraten lassen und dann über den Anwalt weitere Schritte durchführen lassen.
Achtung: lass dir genau erklären welche kosten im schlimmsten Fall (also dass es zu einem verfahren kommt und du nicht recht bekommst) auf dich zukommen. Auch gilt es zu bedenken ob die Gegenpartei im Ausland sitzt oder nicht. Dann wird das ganze nämlich noch viel komplizierter...