Beiträge von _k3NnY_

    Inwiefern sollten Videospiele Teil des Art. 5 GG sein? Auf welchen Teil beziehst du dich? Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk-, Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit? Was ist die Fragestellung und was willst du sagen???


    Ich denke er möchte darauf hinaus, das in D einige Spiele nur als "Cut"-Version erscheinen.

    und der nächste im Bau:


    „Es ging mir nicht ums Geld! Ich finde, dass auch Hartz-IV-Empfänger, die sich keinen teuren Kinobesuch leisten können, das Recht haben, aktuelle Filme zu sehen."


    Leipzig – EIN „KINO.TO“-PIRAT MIMT VOR GERICHT DEN ROBIN HOOD DER FILMINDUSTRIE!


    Am Mittwoch stand der zweite Angeklagte im Falle des im Juni gesprengten illegalen Leipziger Filmportals „kino.to“ (4 Mio. Nutzer täglich) vor dem Amtsgericht in Leipzig.


    Sein Helfersyndorm fand bei Richter und Schöffen kein Gehör. Denn Martin S. (27), Schwager von „kino.to“-Chef Dirk B. (39), hatte mit Verlinkungen zu Raubkopien Hunderttausende verdient und ahnungslose User in teure Abofallen gelockt!


    URTEIL: DREI JAHRE KNAST WEGEN GEMEINSCHAFTLICH BEGANGENER URHEBERRECHTSVERLETZUNG IN ÜBER EINER MIO. FÄLLEN!


    Damit landete bereits der zweite Film-Pirat hinter Gittern. Letzte Woche hatte Webdesigner Marcus V. (33) zweieinhalb Jahre Knast kassiert.


    Diesmal war die hierarchische Nummer 4 des Imperiums dran.


    Der gelernte Kfz-Mechaniker Martin S. war bereits 2006 bei seinem Schwager in illegale Filmgeschäfte eingestiegen. Auf Dirk B.s damaligem Portal „saugstube.to" stellte er als Administrator kostenlose Downloads aktueller Blockbuster zur Verfügung. Als B. 2008 die Streamingseite „kino.to“ (bei Streamings müssen Filme müssen nicht heruntergeladen werden, sondern lassen sich direkt im Netz anschauen) gründete, stieg sein Schwager mit ein.


    Martin S: „Ich war zunächst zuständig, das Portal bekannt zu machen.“ Mit durchschlagendem Erfolg: „kino.to“ wurde binnen kürzester Zeit DAS Portal für den unbezahlten Kinogenuss. Anfangs brachen die Server öfter zusammen. Dirk B. brauchte mehr eigene Speicherkapazität.


    Und Martin S. half seinem Schwager, Freund und WG-Partner, beide teilten sich zeitweilig eine Geschäftswohnung im Leipziger Zentrum. Er installierte einen eigenen sogenannten Hoster, auf dem die bei „kino.to“ verlinkten Filme gespeichert waren. Sein Aufstieg in der Firma war nicht aufzuhalten. Staatsanwalt Dietrich Bluhm warf Martin S. vor, als Hauptadministrator zu den ganz Großen bei „kino.to“ gehört zu haben.


    Ein lukratives Geschäft: Zwischen 2009 und 2011 erwirtschaftete der vermeintliche Film-Samariter laut Anklage 397 279,98 Euro. Nach Abzug seiner Ausgaben blieben satte 226 536,89 Euro Gewinn übrig. Und er stellte den Erfolg zur Schau, fuhr einen Audi A6, residierte mit seiner Gattin standesgemäß.


    Das Geld kam immer pünktlich: Schließlich erwirtschaftete „kino.to“ dank Werbung für Spiel- und Pornoseiten Millionen. Hinzu kamen dicke Prämien aus Abo-Fallen, die „kino.to“ stellte.


    Wie diese Abozockfallen mit dem Credo, Hartz-IV-Empfängern den kostenlosen Zugang zu Filmen zu ermöglichen, vereinbar sei, wollte Richter Mathias Winderlich wissen. Da stammelte der „kino.to“-Hauptadministrator nur: „Der Betrieb musste ja leben. Und man selbst auch.“


    Über den offenkundigen Widerspruch kann sich Martin S. jetzt drei Jahre in aller Ruhe Gedanken machen! Richter Mathias Winderlich blieb mit diesem Urteil knapp unter der Forderung des Staatsanwalts (3 Jahre, 4 Monate) Knast. Der Verteidiger hatte maximal 2 Jahre auf Bewährung gefordert.


    Übrigens: Auto, Wohnung und Konto des Verurteilten wurden vom Staat kassiert!

    Leipzig – Der 1. „kino.to“-Pirat muss in den Knast. Das Amtsgericht verurteilte Webdesigner Marcus V. (33) am Freitag zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.


    Der Leipziger war bei dem illegalen Film-Portal als Webdesigner tätig. Hauptberuflich betrieb der Angeklagte eine legale aber erfolglose Internetfirma in Leipzig. Er hat an den Millionenumsätzen durch illegale Werbung auf „kino.to“ (bis zu 4 Mio. Nutzer täglich), kräftig nebenbei verdient.


    Der Angeklagte gestand. Er erklärte, fast 190 000 Euro bei „kino.to“ eingenommen zu haben. Dem hätten nur 30 000 Euro Kosten gegenüber gestanden – macht satte 160 000 Euro Gewinn! Wegen gemeinschaftlich begangener Urheberrechtsverletzung wurde V. zu der Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er akzeptierte den Richterspruch!


    Zudem erklärte sich der Verurteilte bereit, den Gewinn aus seinen illegalen Geschäften in die Staatskasse fließen zu lassen.


    Marcus V. und die übrigen Video-Piraten hatten jahrelang den Zugang zu 870 000 Folgen von Fernsehserien, 243 000 Kino- und 15 000 Dokumentarfilmen ermöglicht.


    Anfang Juni hatte die die Polizei die illegale Filmbörse gesprengt. Der Leipziger Portalchef Dirk B. (39) und zwölf Komplizen (darunter auch Marcus V.) waren festgenommen worden.


    Noch in diesem Jahr sollen weitere Prozesse am Leipziger Landgericht beginnen. Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Chef-Filehoster Bastian P. (28) aus Hamburg erhoben. Vor wenigen Tagen folgte die Anklage gegen Serverbetreuer Michael H. aus Zwickau. Ihnen drohen neben hohen Haftstrafen zivile Ersatzforderungen.


    Laut Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) könnten pro aktuellem Kinofilm bis zu 20 000 Euro Strafe auf die „kino.to“-Betreiber zukommen.

    2 ... wobei der 2. dann gegen den 1. aus ner anderen Gruppe spielt, somit wenn man 1. wird hat man theoretisch das leichtere Spiel gegen den 2. aus der anderen Gruppe

    wer der beste sein will, muss jeden besiegen .. also scheiß auf die gruppe, gegen jede mannschaft volle konzentration ! dat packt die nationalelf ..