die steuerrung macht mich fertig.. find mc besser
Beiträge von Kingonight
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quelle ? :O
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ajajajajajajajaaajajaja..
willkommen.
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bin von A3 auf passat umgestiegen, und mein R36 hat mich bis jetzt nicht entäuscht.
der A3 war auch great .. -
ikke hab mir sagen lassen, wenn datt E-prüfzeichen druf ist, soll man einfach mit dem aufdruck zum Tüv und dort fragen ob die eintragungsfrei sind.
datt find ich aber doof, weil ich sie mir nicht kaufen möchte und sie am ende nicht mal nutzen darf -
Moin jungs,
ich lese oft datt sich hier einige hobby schrauber rumtreiben, drum frag ich mal hier an;
kennt wer diesen hersteller?
In.Pro.&ist dieser hersteller gut?
bzw. qualität, lebensdauer und eure meinung..und für die, die gerne was schreiben wollen, aber diesen hersteller nicht kennen,
hier ein Bild zu meinen gewünschten Frontscheinwerfer.
ich finde die kombination vom Bi-light und led-line recht schick.
schreibt mir eure meinung .. :pverkaufsbild vom händler:
bild von einem testbericht-schreiber:
(der übrigend voll zufrieden ist) -
nicht bösse sein datt ich dies hier nach 10tage nochmal ausgrabe.. aber,
hat die versicherung jetzt die 8.000 gezahlt?es ist so;
diesen fall nennen wir einen wirtschaftlichen totalschaden.
solche geschichten werden nie repariert, sondern nach einem "kaufpreis" bezahlt bzw. "gleich gestellt".
"kaufpreis" ermittelt gutachter und versicherung via katalog. wie du geschrieben hast 6.500.
Das jetzige kapute auto geht an einen händler der es kauft (macht oft bergungsfirmer oder versicherung bzw. partner),
wie du geschrieben hast 1.000..Die versicherung zahlt nur eine reparatur wenn es einen "besonderen fall" gibt, z.b. emotionale bindung, oldtimer ect. ..
aber ohne anwalt nicht wirklich machbar.ich denke die versicherung sollte also 6.500 (abzüglich der 1.000 wiederverkauf vom rest des autos = 5.500) zahlen.
wegen schmerzensgeld, arbeitsausfall, pflegegeld, krankenhaustagesgeld, miet/-leihwagen ect.
gibt es bei jeder versicherung andere regel, VHV z.b. gibt einem einen anspruch auf das geld, bestimmt die summe aber selber.
(miet/-leihwagen gibt es bei der VHV 12tage kostenlos.. danach nur mit absprache, ansonsten wird zum zahlen gedrängt.)normal muss man der versicherung die angefallenden kosten vorzeigen können, und diese werden entweder ganz angenommen oder nur teil.. z.b. 70 / 30.
bei der 70/30 hilft oft ein anwalt, was sich aber nur mit einer rechtszv. lohnt.zurück zu meiner frage,
hat die versicherung gezahlt?
& welche versichungsgeselschaft war des?
& gab es eine hochstufung für eine mutti in der schadensfreiheitsklasse?ich frage nur so aus interesse..
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darf man einfach unbezahlten urlaub nehmen?
wenn der Arbeitgeber (dein Chef) es dir erlaubt, bzw. "nichts dagegen sagt" ja.
dafür brauchst du mal wieder viel absprache mit chef und verständnis. -
Noch was (da ich BWL Rechtliches in der Schule hab):
- Wenn du 2mal verwarnt wirst, fliegst du vom Betrieb (einfach 5 - 15 Minuten später kommen, je nachdem wie streng euer Betrieb ist - ist es Gleichzeit hast du pech gehabt)
eine kündigung für´s "zu spät kommen" ist aber nicht so schön wie ein kündigen mit ziel -
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puhhu, hätte ich mein turnier lieber machen dürfen, wär es lustiger geworden.
da fehlt einfach der anreiz, z.b. psc o.a.mach du ruhig awesome, hab eh diesen monat viel arbeit
&viel glück allen mitspieler´n -
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und auch in diesem thread, guten rutsch!