ABONNEMENTVERTRAG - MICROSOFT DREAMSPARK
FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN
Dieser Vertrag ist ein Abonnementvertrag („Vertrag“) zwischen der
Microsoft Corporation (bzw. abhängig von Ihrem Wohnsitz einem ihrer
verbundenen Unternehmen) und Ihnen über das Microsoft DreamSpark-Angebot
für Schüler und Studenten („Studentenabonnement“). Bitte lesen Sie den
Vertrag aufmerksam durch. In diesem Vertrag gilt der Begriff „Software“
für die Software, die Ihnen im Rahmen des Studentenabonnements
bereitgestellt wird, und ggf. für die Medien, auf denen Sie diese
erhalten haben.
1. DEFINITION VON „SIE“ UND „IHR“. „Sie“ oder „Ihr“
bezeichnet eine Person, die als Schüler oder Student eine staatlich
anerkannte Ausbildungseinrichtung besucht.
2. BESTIMMUNGEN FÜR EIN STUDENTENABONNEMENT.
-
Studentenabonnement. Vorbehaltlich der
Bestimmungen dieses Vertrages stellt das Studentenabonnement ein
Abonnement für den Zugriff auf Software bereit. Microsoft kann die
Software oder andere Angebote, die im Rahmen des Studentenabonnements
zur Verfügung gestellt werden, jederzeit ohne vorherige Mitteilung an
Sie ändern.
-
Ende des Studenten- /Schülerstatus. Wenn Sie
nicht mehr für das Studentenabonnement qualifiziert sind (durch
Nichterfüllung der oben genannten Definition von „Sie“), endet Ihr
Studentenabonnement automatisch. Sie sind jedoch berechtigt, die
Software, die Sie vor der Beendigung Ihres Studenten- /Schülerstatus
erhalten haben, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages
weiterhin zu verwenden.
-
Kündigung. Microsoft kann das gesamte
DreamSpark-Programm oder Ihr spezifisches Studentenabonnement jederzeit
ohne vorherige Mitteilung an Sie aus einem beliebigen Grund oder ohne
Grund beenden.
3. RECHTE DES STUDENTENABONNEMENTS.
-
Software aus dem Studentenabonnement. Außer im
Fall von Bestimmungen, die ausdrücklich angeben, dass sie diese
Bestimmungen außer Kraft setzen, haben die Bestimmungen dieses Vertrages
Vorrang vor allen widersprüchlichen Lizenzbestimmungen, die Sie in der
Software vorfinden können, selbst wenn bei der Installation der Software
gefordert wird, dass Sie einen getrennten Endbenutzer-Lizenzvertrag
„akzeptieren“ oder wenn Sie auf andere Weise verpflichtet sind, andere
Bestimmungen zu akzeptieren.
-
Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind
berechtigt, höchstens zwei Kopien der Ihnen über das Studentenabonnement
zur Verfügung gestellten Software auf Ihren Geräten zu installieren,
jedoch nur (a), um Ihre Ausbildung zu unterstützen; (b) in nicht
kommerzieller Forschung; oder (c), um Softwareprogramme für die obigen
Zwecke zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Das
Studentenabonnement und die Software sind für Sie persönlich bestimmt.
Sie dürfen keinen anderen Personen über Ihr Studentenabonnement Zugriff
auf die Software gewähren. Das Studentenabonnement darf nicht übertragen
werden.
-
Beschränkungen.
Sie dürfen die als Teil des Studentenabonnements bereitgestellte Software nicht zu folgenden Zwecken verwenden:
- zu kommerziellen Zwecken (außer wie unter Ziffer 3(e) gestattet) oder
- zur Entwicklung oder Wartung Ihrer eigenen Verwaltungs- oder IT-Systeme.
Die Gültigkeit des Punkt 3(d) erstreckt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland.
-
Verwendung von Windows Betriebssystemen. Die
Programmsoftware umfasst bestimmte Windows Betriebssystemprodukte. Sie
dürfen nur dann solche Betriebssystemprodukte auf einem Computer
installieren, wenn schon eine voll lizenzierte Version eines Windows
Betriebssystems auf diesem Computer installiert ist. Somit muss bereits
ein gültiges Certificate of Authenticity (COA) für ein Windows
Betriebssystem auf dem entsprechenden Computer angebracht sein.
-
Keine kommerzielle Verwendung. Wenn Sie die
Software zum Erstellen von Softwareprogrammen verwenden, dürfen Sie sie
nur nach dem Kauf geeigneter kommerzieller Lizenzen für die Software
kommerziell verwenden oder vertreiben. Sie dürfen jedoch kostenlose und
kostenpflichtige Softwareprogramme, welche Sie mit der DreamSpark
Software erstellt haben, in die Microsoft Apps Stores einstellen.
4. NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE Sie dürfen die als Teil des Studentenabonnements bereitgestellte Software nicht weiterverkaufen.
5. SUPPORTSERVICES. Die Software und weitere im Rahmen
des Studentenabonnements bereitgestellte Services werden „wie besehen“
bereitgestellt, und es wird dafür kein Support geleistet.
6. GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag sowie die
Bestimmungen für von Ihnen verwendete(n) Software, Ergänzungen, Updates,
internetbasierten Dienste und Supportservices stellen den gesamten
Vertrag für die Software und die Supportservices dar.
7. ANWENDBARES RECHT.
-
Vereinigte Staaten. Wenn Sie das
Studentenabonnement in den Vereinigten Staaten erworben haben, regelt
das Gesetz des Staates Washington die Auslegung dieses Vertrages und
gilt für Ansprüche, die aus einer Vertragsverletzung entstehen,
ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die
Gesetze des Staates Ihres Wohnorts regeln alle anderen Ansprüche,
einschließlich Ansprüche aus den Verbraucherschutzgesetzen des Staates,
aus Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus Deliktsrecht.
-
Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, gelten die Gesetze dieses Landes.
8. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt
bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres
Landes weitergehende Rechte. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte,
die sich aus den Gesetzen Ihres Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres
Landes dies nicht zulassen.
9. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. Das Studentenabonnement
wird „wie besehen“ bereitgestellt. Sie tragen das mit der
Verwendung/Teilnahme verbundene Risiko. Microsoft gewährt keine
ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Möglicherweise haben Sie
unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte,
die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können. Im durch das
örtlich anwendbare Recht zugelassenen Umfang schließt Microsoft
konkludente Garantien der Handelsüblichkeit, Eignung für einen
bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus. Zur
Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen
Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder
ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
10. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES.
Sie können von Microsoft und deren Lieferanten nur einen Ersatz für
direkte Schäden bis zu einem Betrag von 5 US-Dollar erhalten. Sie können
keinen Ersatz für andere Schäden erhalten, einschließlich Folgeschäden,
Schäden aus entgangenem Gewinn, spezielle, indirekte oder zufällige
Schäden.
Diese Beschränkung gilt für:
- jeden Gegenstand im Zusammenhang mit der Software, Diensten,
Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern
oder Programmen von Drittanbietern und
- Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie
oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung,
Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen im durch das
anwendbare Recht zugelassenen Umfang.
Sie hat auch dann Gültigkeit, wenn Microsoft von der Möglichkeit der
Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen. Obige Beschränkung und
obiger Ausschluss gelten möglicherweise nicht für Sie, weil Ihr Land den
Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden
oder sonstigen Schäden nicht gestattet. Wenn Sie die Software in
DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung
im vorstehenden Absatz „Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes“
auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund
einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen: Microsoft
haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der
Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Microsoft haftet nicht
für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland
erworben haben, haftet Microsoft auch für leichte
Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine Vertragspflicht verletzt, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog.
„Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf
typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen
haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.