Gesetzliche Lage in Deutschland:
ZitatDeutschland:
Das Übernachten im Zelt (wild campen, wild zelten) außerhalb speziell gekennzeichneter Campingplätze ist verboten. Einzige Möglichkeit, dies zu umgehen: Die Verwendung eines Schirms oder eines Biwaksacks als Zeltersatz. Damit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, denn der Übergang zwischen "lagern" (also z.B. um einen Sonnenuntergang anzusehen) und "campen" ist fließend. Wer bei schlechtem Wetter lagert, spannt auch gerne einen Regenschirm auf..
Warum ein Campverbot ?
Ein großer Teil des unbebauten Areals wird als wirtschaftliche Nutzfläche verwendet. der Besitzer sieht es natürlich ungern, wenn an ihm seine Lebensgrundlage beschädigt (frei nach dem Motto: "ein Bett im Kornfeld..."). Strafentechnisch werden wohl bis zu 500 Euro fällig, falls man erwischt wird und nicht mit einem blauen Auge davonkommt.
Wobei ich selbst es schon desöfteren gemacht habe. Bis jetzt nie Probleme gehabt außer einer kurzen Diskussion mit einem Gesetzeshüter der meinte, wir sollten uns leise verhalten und keinen Müll hinterlassen.