Wegweisendes Gerichtsurteil:
ZitatHamburg - Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
[quelle]http://www.spiegel.de/netzwelt…auft-werden-a-842260.html[/quelle]
Damit haben Steam, Battle.net & Co. ein riesiges Problem, da man als Spieler rein thoretisch auch einzelne Spiellizenzen weiterverkaufen darf, im Klartext: Eine dauerhafte Accountbindung ist illegal. Ich bin gespannt, wie die damit umgehen werden.