Impressumspflicht für Blogs

  • Nabend.


    Die deutsche Rechtslage treibt mich gerade schon wieder zur Verzweiflung.


    Konkret geht es um die Frage, ob ein Blog (Bsp.: name.wordpress.com, name.blogsport.com) Impressumspflichtig ist oder nicht.


    Ein Bekannter hatte mich als "Internetkenner" gefragt, da er einen kleinen Blog betreibt, in diesem aber Aufgrund der etwas "kontroversen" Thematik seinen Klarnamen+Adresse nach Möglichkeit nicht nennen will (Es geht um Karrikaturen - aufgrund jüngster Ereignisse hat er Angst dass ihm bestimmte religiöse Gruppen einen Besuch abstatten könnten).


    Soweit ich das Gesetz verstehe, braucht man nur dann kein Impressum, wenn das Angebot ausschließlich persönlich/familiär ist.


    Meine Frage ist jetzt: Wodurch ist "persönlich" definiert? Solange ich keine Werbung schalte und somit 0 Profit mache, kann ich argumentieren, dass ein Blog ein rein persönliches Angebot ist? Wenn er da selber ein paar Texte schreibt und nur eigene Bilder hochlädt, braucht man ein impressum oder nicht?


    Danke für (hilfreiche) Antworten. Telemediengesetz, Wikipedia & Co. kenne ich selber und sind irgendwie nicht hilfreich. Und im Internet sagt jeder was anderes irgendwie...

  • Ich muss sagen, ich weiß es nicht. Aber wieso macht dein Bekannter nicht einfach ein Impressum rein, ich denke so ohne Weiteres wird dir das nämlich keiner sagen können. Kostet aber ja nichts, eins reinzupacken. Wird nicht schaden, er sollte auf Nummer "Sicher" gehen.

  • Aber wieso macht dein Bekannter nicht einfach ein Impressum rein,


    Hab ich doch geschrieben: er hat Angst, dass Achmed vor der Tür steht und ihm auf die Fresse haut weil er über den Propheten Witze gemacht hat.


    Die Frage ist ja auch: Wenn ich selber ein Blog auf einem Webspace hoste ist das ja nochmal was anderes als wenn der Blog nur auf einer Subdomain ist. Greift bei "name.xxx.de" nicht automatisch das Impressum von "xxx.de"? Sonst bräuchte ja jede Subdomain ein neues Impressum?

  • Was ich zu Dr. Nos post noch hinzufügen möchte, ist was von Wikipedia..


    Zitat

    Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
    Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte „Baustellen-Seiten“ ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis, dass die Internetseite überarbeitet werde, und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass „der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen“ hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht.[7] Die Entscheidung des LG Düsseldorf begegnete dabei erheblichen Bedenken und es wurde Berufung eingelegt, die nach einem richterlichen Hinweis des Oberlandesgericht Düsseldorf zurück genommen wurde.


    Hier wird davon gesprochen, dass keine Impressum Pflicht besteht, sofern dritte kein berechtigtes Interesse an der Person haben, welche diese Inhalte veröffentlicht..


    Ich würde das nun so interpretieren.. Wenn dein Freund nun Jesus verunklimpft.. und mich das stören würde, hätte ich schon interesse daran, den Webseiten betreiber, aufzufordern damit aufzuhören...

  • Impressumspflicht hat dein Kumpel ohne Wenn und Aber, da er Inhalte anbietet die über einen kleinen persönlichen Kreis hinausgehen und für "Öffentlichkeit" zugänglich sind.


    Wenn er Angst hat, dass die Leute vor seiner Tür stehen, dann sollte er solche Inhalte nicht veröffentlichen so einfach ist das. Zumal es ja auch sein kann, dass sich Leute mit rechtmäßigen Beschwerden an ihn wenden wollen.

  • Das ist ein Streitpunkt meines Wissens nach, da viele Anwälte und teilweise auch Gerichte E-Mail nicht für eine zeitnahe Kommunikation halten, was aber in einem Impressum gegeben sein muss. Wenn man also auf der sicheren Seite sein will, dann sollte man ne Telefonnummer mit angeben, aber ansonsten kann man auch ne Briefkastenfirma eintragen, wobei dort dann der Geschäftsführer oder einer zuständigen Person angegeben werden muss.

  • Ich sehe hier das Problem eher in einer Definitionsfrage. Wo ist hier die Grenze zwischen persönliche/familiär und einem größeren Publikum? Dabei sollte man sich fragen, was überhaupt realistisch ist. Ist dein Bekannter ein so großer Blogger, dass er sich wirklich darum Gedanken machen muss, ob er von irgendwelchen fremden Menschen gewalttätigen Besuch bekommt? Oder kann er davon ausgehen, dass er einer von vielen ist, die einfach nur ihre Meinung ins Web hinaustrompeten?
    Ich tendiere eher zu Letzterem, weshalb ich sagen würde, dass er KEIN Impressum braucht. Wenn er auf Nummer sicher gehen will, kann er ja irgendwo eine E-Mail hinterlegen, wo sich Leute "beschweren" können, die sich irgendwie beleidigt fühlen. Aus juristischer Sicht braucht er sich m.E. keine Sorgen zu machen.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Persönlich Also soweit ich das bei dem Vater von meinem Kumpel mal verstanen hat brauch JEDE deutsche Website ein Impressum. Außer halt Websites die zu einem privaten Zwecke gebraucht werden und nicht umbedingt öffentlich zugänglich sind.
    Auf den anderen müssen halt Vor- und Nachname, und die Anschrift vermerkt sein.
    Es ist in dem Fall egal, ob es nur eine trolololol-Website ist, ein Blog oder ein Blog. Ein Disclaimer muss auch meine ich dabei sein ^__^
    Ich würde das Impressum immer angeben. Zur not halt ein Postfach angeben-. Müsste auch gehen ^__^


    Beispiel:
    Max Mustermann
    Musterstraße 3a
    11111 Musterhausen

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Die Frage ist doch, ob dein Freund wirklich ein Impressum rein schreiben sollte.
    Es gibt Millionen Websites.. welche kein Impressum haben und leute ihren Senf posten..
    Soll er halt eine Email Adresse hinterlegen, wo man ihn erreichen kann.. Fertig..


    Wenn er nun abgemahnt werden sollte, kann man ihm nicht gleich eine gewaltige Rechnung auf die Nase binden, sondern muss ihm eine Frist setzen.. Dann muss er halt eines machen fertig..


    PS: Es gibt viele Menschen, welche eine eigene Webseite betreiben um irgendwas ins I-Net zu stellen, die haben alle kein Impressum.
    Man kann die Webseite ja dann sowieso beim Server vermieter melden.. der wird sich dann mit dir in Verbindung setzen..