Nabend.
Die deutsche Rechtslage treibt mich gerade schon wieder zur Verzweiflung.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Blog (Bsp.: name.wordpress.com, name.blogsport.com) Impressumspflichtig ist oder nicht.
Ein Bekannter hatte mich als "Internetkenner" gefragt, da er einen kleinen Blog betreibt, in diesem aber Aufgrund der etwas "kontroversen" Thematik seinen Klarnamen+Adresse nach Möglichkeit nicht nennen will (Es geht um Karrikaturen - aufgrund jüngster Ereignisse hat er Angst dass ihm bestimmte religiöse Gruppen einen Besuch abstatten könnten).
Soweit ich das Gesetz verstehe, braucht man nur dann kein Impressum, wenn das Angebot ausschließlich persönlich/familiär ist.
Meine Frage ist jetzt: Wodurch ist "persönlich" definiert? Solange ich keine Werbung schalte und somit 0 Profit mache, kann ich argumentieren, dass ein Blog ein rein persönliches Angebot ist? Wenn er da selber ein paar Texte schreibt und nur eigene Bilder hochlädt, braucht man ein impressum oder nicht?
Danke für (hilfreiche) Antworten. Telemediengesetz, Wikipedia & Co. kenne ich selber und sind irgendwie nicht hilfreich. Und im Internet sagt jeder was anderes irgendwie...