Heyho,
Ich bin grad in meine ausbildung und bin 16 Jahre. Wie schauts aus mit nem Vetrag für ein Handy?
Muss ich 18 sein?
MfG
Heyho,
Ich bin grad in meine ausbildung und bin 16 Jahre. Wie schauts aus mit nem Vetrag für ein Handy?
Muss ich 18 sein?
MfG
Musst 18 sein. Also ein Elternpaar müsste dir den Vertrag besorgen.
MfG
Seine Eltern müssen da nichts besorgen, sondern einwilligen (Unterschrift).
Also wenn jetzt meine Mutti damit einverstanden wäre, dass ich nen Vetrag habe, ist alles supi?
So sieht es aus.
Schick
Okay das kann dann auch Geclosed werden
Danke!
MfG
falsch, der vertrag muss dann auf deine mutti laufen .
falsch, der vertrag muss dann auf deine mutti laufen .
Nö, aber es gibt Anbieter denen ist das auch mit Einverständnis der Eltern egal.
Nö, aber es gibt Anbieter denen ist das auch mit Einverständnis der Eltern egal.
Nein, der Vertrag läuft auf den jenigen der es auch unterschreibt, wo ist denn sonst der Sinn?
Stichwort Geschäftsfähigkeit
Ab 7 bis 18 Jahren steht man unter bedingter Geschäftsfähigkeit. Somit ist es dir gestattet unter Einwilligung der Erziehungsbeauftragten einen Vertrag abzuschließen. Ein Vertrag kann von deinen Erziehungsbeauftragten auch nachträglich, bis zu 2 Wochen, nachgereicht werden. Im Regelfall lässt sich aber auf sowas kein Anbieter ein. Du besitzt nur eine bedingte Geschäftsfähigkeit bzw. "Teilgeschäftsfähigkeit". Das einzige, was du überhaupt unter 18 Jahren, alleine, geschäftlich erwirken kannst, ist der Betrieb eines Erwerbsgeschäft, sprich, du darfst dir Dinge kaufen, die ohne vertragliche Bindung angeboten werden.
Soweit ich weiß muss deine Mutter den Vertrag mit dir unterschreiben, kann dann aber nach der Unterschrift den Vertrag auf dich überschreiben lassen.
Der Vertrag läuft auf dich. Allerdings muss deine Mutter dazu einwilligen. Fertig.
Gut gut Bei jedem anbieter?
Warscheinlich mach ich den vertrag bei o2 also alles paletti ?
Wenn ja, einfach closen
ja hab auch mit 16 n handyvertrag gehabt brauchte nur die unterschrift.
Kannst auch unter 18 verträge abschließen sofern dies im rahmen deines taschengeldes ist. Also wenn du dir was zulegst wofür du jeden monat 10 takken blechst ist das halt so. da kann dir keiner was.