Die pauschalen Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten sollen ab 1. Juli 2012 um ein Vielfaches steigen - von 0,10 Euro auf bis zu 1,95 Euro pro Stück.
Die durch die Gema vertretene Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst einen neuen Tarif für pauschale Vergütung von Urhebern auf USB-Sticks und Speicherkarten vorgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der neue Tarif ist mit einer erheblichen Kostensteigerung für Anbieter von USB-Sticks und Speicherkarten verbunden.
Sieht der aktuelle Tarif eine einheitliche Vergütung von 10 Cent pro USB-Stick und Speicherkarte vor, soll diese Abgabe auf 0,91 bis 1,95 Euro pro Stück steigen. Die Verwertungsgesellschaften wollen dabei nach USB-Sticks und Speicherkarten sowie nach Speicherkapazität differenzieren: Für USB-Sticks und Speicherkarten bis einschließlich 4 GByte Speicherkapazität sieht der Tarif eine Abgabe von 0,91 Euro vor. Bei USB-Sticks mit mehr als 4 GByte sind 1,56 Euro gefordert und für Speicherkarten mit mehr als 4 GByte werden 1,95 Euro verlangt. Hinzu kommen jeweils 7 Prozent Mehrwertsteuer.
Einen USB-Stick mit 8 GByte gibt es derzeit im Handel zu Preisen ab 2,75 Euro, einschließlich einer Pauschalabgabe von 0,107 Euro. Künftig sollen dann einschließlich Mehrwertsteuer zusätzliche Abgaben von rund 1,56 Euro hinzukommen. Der USB-Stick würde dann knapp 57 Prozent teurer.
Der auf den 10. Mai 2012 datierte Tarif, der am 16. Mai 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, soll bereits ab dem 1. Juli 2012 gelten.
[quelle]Golem[/quelle]