ZitatAlles anzeigenApple hat vor Gericht ein Verkaufsverbot in Europa für einige von Samsungs Android-Smartphones aus der Galaxy-Reihe durchgesetzt. Das Gericht folgte einem Antrag Apples und hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Samsung darf ab dem 13. Oktober 2011 drei Galaxy-Smartphone-Modelle nicht mehr in Europa vermarkten. Das hat ein Gericht in Den Haag entschieden. Danach dürfen die Modelle Galaxy S, Galaxy S2 und Galaxy Ace nicht mehr verkauft werden. Das Gericht erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Samsung. Nach Auffassung des Gerichts nutzt Samsung das Patent EP 2.058.868 ohne Erlaubnis. Das Apple zugesprochene Patent beschreibt eine Methode, wie man sich durch eine Bildersammlung bewegt.
Apple hatte Samsung auch vorgeworfen, gegen zwei weitere Patente verstoßen zu haben. Außerdem warf Apple Samsung vor, das Design des iPhones und des iPads zu kopieren. Das sah das Gericht in Den Haag aber nicht als gegeben an. Diese Patente soll Samsung ebenfalls ohne Genehmigung in ihren Android-Tablets verwendet haben. Da das Gericht Apples Auffassung erst einmal nicht folgte, wurde auch kein Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 oder Galaxy Tab 10.1V erlassen.
Florian Müller von Foss Patents weist darauf hin, dass die einstweilige Verfügung allerdings nur für Samsung-Niederlassungen und nicht für den Hauptsitz des Unternehmens gilt. Wenn Samsung also die betroffenen Smartphones auf anderem Wege vermarktet, könnte das Unternehmen die Geräte weiter in Europa verkaufen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Über die Niederlande gelangen die meisten Samsung-Geräte auf den europäischen Markt.
Generell hat Samsung ansonsten bis zum 13. Oktober 2011 Zeit, die Galaxy-Smartphones so zu verändern, dass sie nicht mehr gegen das Apple-Patent verstoßen. Laut Müller ist derzeit unklar, für welche Länder Europas das Verbot gilt, weil das entsprechende Patent nicht in allen Ländern Europas von Apple ordentlich angemeldet wurde.
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