Magnus Gäfgen sieht sich seit Jahren als Opfer der Justiz.
ZitatAlles anzeigen"Ein absoluter Skandal"Mörder Gäfgen bekommt Entschädigung
Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung plus Zinsen für die "Verletzung seiner Menschenwürde" zahlen, weil ihm im Polizeiverhör mit Gewalt gedroht worden war. Ein Urteil "im Namen des Volkes", das die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung eines Kindes - in den Hintergrund treten lässt.
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat wegen der Androhung von Folter durch Polizeibeamte Anspruch auf Entschädigung. Das Frankfurter Landgericht verurteilte das Land Hessen zur Zahlung von 3000 Euro plus Zinsen an den 36-Jährigen, der wegen der Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler vor knapp neun Jahren eine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Die hessische Polizei habe Gäfgen im Verhör 2002 mit Gewalt bedroht und damit seine Menschenwürde in erheblichem Ausmaß verletzt, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Dieses höchste Verfassungsgut könne aber keinem Menschen abgesprochen werden.
"Bei dieser Beurteilung ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben", so die Begründung des Frankfurter Richters.
Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung. Opfer- und Polizeiverbände sowie Politiker zeigten wenig Verständnis für das Urteil.
Polizeiverbände empört
Entsetzt reagierte die Polizeigewerkschaft auf die Entscheidung für eine Entschädigung zugunsten des verurteilten Kindsmörders. "Es ist ein absoluter Skandal, dass ein selbstverliebter Gewaltverbrecher und Kindsmörder jetzt auch noch Geld bekommt", sagte der hessische Vorsitzende Heini Schmitt. "Wir finden es widerlich und abstoßend, dass Gäfgen immer wieder auf andere zeigen und bei staatlichen Institutionen auf Unterstützung hoffen kann."
Schmitt sagte weiter, Gäfgen solle sich "in seiner Zelle verkriechen und schweigen. Er soll endlich anfangen sich damit auseinanderzusetzen, dass er aus reiner Habgier und Selbstsucht ein Kind grausam ermordet und eine ganze Familie ins Unglück gestürzt hat."
Auch Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte, er teile die große Empörung, die sich in der Bevölkerung breitmacht. "Gerichte urteilen ja im Namen des Volkes. Man muss sich schon manchmal fragen, an welche Bevölkerung die Richter eigentlich denken, wenn sie einem Kindermörder hier Schmerzensgeld zusprechen und ihm Glauben schenken, ohne die Gesamtumstände des schrecklichen Verbrechens überhaupt zu würdigen", sagte Wendt bei n-tv.
Er sei sich ganz sicher, dass das Gericht seinen Entscheidungsspielraum auch hätte anders ausschöpfen können. "Wenn man die Schwere der Schuld des Kindsmörders mehr in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt hätte und eben nicht die vermeintlichen oder auch nur behaupteten Qualen des Täters, dann hätte man durchaus auch zu einer anderen Entscheidung kommen können, nämlich, diese Klage abzuweisen."
Dazu gab es auch noch eine Umfrage:
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Quelle: n-tv.de
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