ZitatAlles anzeigenDie Firma Bossland GmbH verkauft Software zum automatisierten Spielen des MMORPG World of Warcraft. Activision Blizzard fühlt sich betrogen und will gegen die Firma vorgehen, um sie zur Einstellung ihrer Aktivitäten zu zwingen. Der Fall stellt in Europa Neuland dar. Der Ausgang ist ungewiss.
Bossland GmbH verkauft an Kunden Bots für den Einsatz in WoW. Bereits vor einigen Wochen hatte Activision Blizzard nach Aussage von Zwetan Letschew, dem Geschäftsführer von Bossland, mit ihm Kontakt aufgenommen. Das Drängen nach einer außergerichtlichen finanziellen Einigung inklusive der Einstellung des Vertriebs seiner Produkte, lehnte Zwetschew, damals ab. Er war der Auffassung seine Bot-Software sei nicht illegal, "da diese nur Aktionen durchführen können, die auch ein Spieler durchzuführen vermag". Als Reaktion reichte Blizzard nun Klage beim Landgericht Hamburg gegen ihn ein. Das berichtet auch die Webseite Sakashi.net.
Die Klage mit dem Aktenzeichen "310 O 260/11", die am 11.07.2011 vor dem LG Hamburg eingereicht wurde, liegt noch nicht öffentlich vor. Bislang ist also noch unklar, wie die einzelnen Anklagepunkte aussehen werden. Im europäischen Raum ist dieser Fall bisher einzigartig und könnte daher auch langfristige Auswirkungen auf den Umgang mit automatisierter Software bei Bezahl-Spielen haben.
Im US-Raum gibt es allerdings einen ähnlichen Fall. Bereits im März 2008 hatte Blizzard Michael Donnelly, den Erfinder der Software MMO Glider, verklagt, der einen Bot programmiert hatte, welcher WoW-Charaktere automatisch Erfahrungspunkte durch Kämpfen sammeln ließ. Blizzard klagte damals auf Verletzung des Urheberrechts. Im Juli 2008 wurden Blizzard $ 6 Millionen Schadenersatz zugesprochen (Blizzard hatte $ 6,8 Millionen verlangt) und durchgesetzt, dass der Sourcecode von Glider nicht veröffentlicht werden darf und die Verwendung gegen die Nutzungsbestimmungen von World of Warcraft verstößt. Die Software war bis dahin etwa 110.000 mal verkauft worden.
Bossland-Geschäftsführer Letschew sieht keine Notwendigkeit, dass das Verfahren auch hierzulande mit einer seinerseitigen Strafzahlung endet. Der Prozess sei auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Acts erfolgt, welches keine europäische Entsprechung hat. Zudem sei das Verfahren am 14. Dezember 2010 teilweise zurückgedreht worden. Auch stehe die letzte Verhandlung in dem Fall immer noch aus. Man betrete hierzulande komplettes Neuland. Das Recht sieht er dabei auf seiner Seite.
Zwetan Letschew erklärte Gulli dazu: "Wir setzen uns für das Recht der Gamer ein, denn wir wollen auch endlich Klarheit haben, wem die virtuellen Gegenstände, die jedermann erkämpft, erbeutet und erspielt, gehören. Es gibt keine ausreichenden Studien zu dieser Thematik. Dabei muss Activision nachweisen, dass wirklich Schaden entstanden ist. Und dies dürfte äußerst schwierig zu evaluieren sein. Nach meiner Meinung", so gibt Letschew zu bedenken, "bleibt man sogar länger beim Spiel, wenn man die unangenehmen Arbeiten wie die Vorbereitungszeit und das Leveln von Bots erledigen lassen kann und man sich selbst auf die gemeinsamen Guild-Raids konzentrieren kann. Nicht jeder will oder kann das Spiel Full-Time spielen."
Wie auch immer der Fall sich in den nächsten Wochen entwickeln wird, viele Online-Spieler werden ihn sicher gebannt verfolgen. Denn die Auswirkungen des Ausgangs des Falls könnten auch viele andere Spiele betreffen.
[quelle]http://www.gulli.com/news/1659…sland-bots-vor-2011-07-19[/quelle]
Landgericht Hamburg, wird also für Blizzard entschieden.
Die Entscheidung vom Landgericht Hamburg kann/wird auswirkung auf andere Spiele und Bothersteller haben.