Die Verbraucherzentrale hat den Entwickler Blizzard für die Informationspolitik und Serverprobleme beim Action-Rollenspiel Diablo 3 abgemahnt. Erst kürzlich erhielt Electronic Arts für seine Onlineplattform Origin ebenfalls eine Abmahnung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, hat den Entwickler Blizzard Entertainment für Diablo 3 abgemahnt. Das schreibt der Verband auf seiner Website surfer-haben-rechte.de. Dort heißt es: »Wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels „Diablo 3“ sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt.«
Der Verband habe Blizzard bereits vor zwei Wochen aufgrund seiner mangelnden Informationspolitik kritisiert. Blizzard habe es versäumt, seine Kunden ausreichend darüber zu informieren, welche Voraussetzungen zum Spielen von Diablo 3 gegeben sein müssen.
Außerdem stößt ihnen der Fehler 37 sauer auf, der das Spielen von Diablo 3 komplett verhindert. Beschwerden über diesen Fehler habe die Zentrale nicht nur zum Release des Titels sondern auch noch Anfang Juni erhalten. Weiter heißt es in der Meldung: »Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten.«
Als Konsequenz muss Blizzard bis zum 13. Juli 2012 eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Mängel in zukünftigen Auflagen von Diablo 3 beseitigen. Eine ähnliche Abmahnung erhielt auch Electronic Arts für seine Informationspolitik bei Battlefield 3. Daraufhin unterzeichnete EA vor wenigen Wochen eine Unterlassungserklärung. Darin verpflichtete sich der Entwickler, in Zukunft alle Spiele-Verpackungen mit Hinweisen auszustatten, welche Voraussetzungen zum Spielen nötig sind.
Der Verband habe Blizzard bereits vor zwei Wochen aufgrund seiner mangelnden Informationspolitik kritisiert. Blizzard habe es versäumt, seine Kunden ausreichend darüber zu informieren, welche Voraussetzungen zum Spielen von Diablo 3 gegeben sein müssen.
Außerdem stößt ihnen der Fehler 37 sauer auf, der das Spielen von Diablo 3 komplett verhindert. Beschwerden über diesen Fehler habe die Zentrale nicht nur zum Release des Titels sondern auch noch Anfang Juni erhalten. Weiter heißt es in der Meldung: »Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten.«
Als Konsequenz muss Blizzard bis zum 13. Juli 2012 eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Mängel in zukünftigen Auflagen von Diablo 3 beseitigen. Eine ähnliche Abmahnung erhielt auch Electronic Arts für seine Informationspolitik bei Battlefield 3. Daraufhin unterzeichnete EA vor wenigen Wochen eine Unterlassungserklärung. Darin verpflichtete sich der Entwickler, in Zukunft alle Spiele-Verpackungen mit Hinweisen auszustatten, welche Voraussetzungen zum Spielen nötig sind.