Hallo,
nachdem ich mich nicht wohl in der Welt gefühlt habe, habe ich letzten September angefangen wieder zur Schule zu gehen (WG). Mir wäre dieses Thema im Grunde egal da es mich bisher noch nicht betroffen hat, ich ich habe die Hausaufgaben bisher ein Mal nicht komplett fertiggestellt (es fehlte 1 von 14 Aufgaben) und da konnte ich ein Nachsitzen verhindern in dem ich plausibel erklärte das ich die Aufgabe nicht verstanden habe (hatte zum Glück noch ein paar Notizen dabei, die klar belegten das ich mich damit auseinander gesetzt habe).
Doch nachdem nun zum fünfen Mal eine lange Ansprache gehalten wurde, warum man nach dem Vergessen von einer Hausaufgabe nachsitzen muss, das Vergessen gleicht dabei dem:
-> einer nicht erledigten Hausaufgabe
-> einer nicht vollständig erledigten Hausaufgabe
-> einer unordentlich gemachter Hausaufgabe
zudem wurde noch erklärt das auch der Samstag in Betracht kommt (wurde aber wohl nur als Panikmache gesagt). Die Uhrzeit am Samstag wäre 18:00 Uhr, dies wurde als Maximum deklariert. Diese Regelungen gelten aber nur bei drei Lehrern (Physik, Deutsch & Mathe), die anderen interessieren sich für die Hausaufgaben nicht und lassen diese freiwillig machen (Durchschnittliches Alter der Klasse: 18). Das ganze hat mich schon ein wenig verwundert, daher habe ich mir das Schulgesetz angesehen und bin schon auf Ungereimtheiten mit den Aussagen gekommen. Natürlich erhoffe ich mir keine juristische Antwort, aber eventuell kennt sich hier jemand trotzdem ein wenig aus.
Nach §90 Abs. 2 SchG
"Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers mit diesem und seinen Erziehungsberechtigten. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet."
ist das Nachsitzen nach dem einmaligen Vergessen von Hausaufgaben ohne vorherige Ermahnung (oder Vereinbarung mit dem Schüler) (siehe §90 Abs. 2 erster Halbsatz SchG) nicht erlaubt. Oder irre ich mich hier?
Außerdem fand ich noch keine Angabe (bin noch am suchen) bis wann man nachsitzen muss, würde 18:00 Uhr hier stimmen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da mich das nun durchaus interessiert. Dabei würde mich freuen, wenn man hier keine Diskussion über die schlechten Lehrpläne, die Willkür einiger Lehrer, etc. startet. Viele unserer Lehrer/innen sind sehr engagiert und bringen uns alles nötige bei. Die Hausaufgaben sind auch nicht im Übermaß vorhanden, dennoch würde mich eine Klärung des oben aufgeführten Sachverhalts interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Take