Hi,
ich befinde mich in einer Ausbildung zum Krankenpfleger und muss für die nächsten Tage ein kleines Referat bzw. Vortrag vorbereiten. Jeder aus meiner Klasse gestaltet sein Referat nach einen Paragraphen eines Gesetzbuches. Ich habe §242 Diebstahl StGB. Folgendes habe ich bisher geschrieben:
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Die Begleitfrage zum Referat lautet: Wie beeinflusst dieses Gesetz mein pflegerisches Handeln?
Im Folgenden habe ich bereits 3 Fallbeispiele aufgeschrieben:
Fallbeispiele:
1. Ein Patient versucht, einen Suizid mit (Morphium-)Tabletten zu begehen, die Pflegekraft
nimmt ihm die Tabletten weg, um den Suizid zu verhindern. Ist dies ein Diebstahl?
2. Eine Pflegekraft isst auf Station das Mittagessen eines Patienten, der am Morgen entlassen wurde. Ist dies ein Diebstahl?
3. Ein Patient kommt am Morgen auf die Station und hat ein paar Flaschen Alkohol im Gepäck. Die Pflegekraft vom Mittagsdienst sieht die Flaschen im Nachtschrank stehen und möchte sie dem Patienten wegnehmen. Ist dies ein Diebstahl?
Die Argumente werde ich dann noch hinzufügen. Nun meine Frage: Fallen euch noch ein paar Fallbeispiele ein? Ich bin fleißig am überlegen.