Diebstahl in der Pflege

  • Hi,
    ich befinde mich in einer Ausbildung zum Krankenpfleger und muss für die nächsten Tage ein kleines Referat bzw. Vortrag vorbereiten. Jeder aus meiner Klasse gestaltet sein Referat nach einen Paragraphen eines Gesetzbuches. Ich habe §242 Diebstahl StGB. Folgendes habe ich bisher geschrieben:



    § 242 Diebstahl
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.



    Die Begleitfrage zum Referat lautet: Wie beeinflusst dieses Gesetz mein pflegerisches Handeln?


    Im Folgenden habe ich bereits 3 Fallbeispiele aufgeschrieben:


    Fallbeispiele:


    1. Ein Patient versucht, einen Suizid mit (Morphium-)Tabletten zu begehen, die Pflegekraft
    nimmt ihm die Tabletten weg, um den Suizid zu verhindern. Ist dies ein Diebstahl?
    2. Eine Pflegekraft isst auf Station das Mittagessen eines Patienten, der am Morgen entlassen wurde. Ist dies ein Diebstahl?
    3. Ein Patient kommt am Morgen auf die Station und hat ein paar Flaschen Alkohol im Gepäck. Die Pflegekraft vom Mittagsdienst sieht die Flaschen im Nachtschrank stehen und möchte sie dem Patienten wegnehmen. Ist dies ein Diebstahl?


    Die Argumente werde ich dann noch hinzufügen. Nun meine Frage: Fallen euch noch ein paar Fallbeispiele ein? ;) Ich bin fleißig am überlegen.

  • Ein Mitarbeiterin nimmt die übrig gebliebenen Reste (z.B. Marmeladenverpackung) eines Patienten und bringt sie zur "Küche". Normalerweise sollte ja ALLES entsorgt werden, jedoch versteckt die Mitarbeiterin die ungeöffneten Verpackungen in ihrer Handtasche und nimmt diese anschließend mit nach Hause.


    Weiteres Beispiel (zählt zu den meisten Berufen und somit nicht direkt auf deinen Beruf): Ein Mitarbeiter ladet sein Handy ohne Erlaubnis während der Arbeitsszeit auf seinem Arbeitsplatz auf. So lächerlich das klingt, ist es Diebstahl, da dein Handy nicht zum Arbeiten benötigt wird und extra Stromkosten anfallen.

  • Ein Mitarbeiterin nimmt die übrig gebliebenen Reste (z.B. Marmeladenverpackung) eines Patienten und bringt sie zur "Küche". Normalerweise sollte ja ALLES entsorgt werden, jedoch versteckt die Mitarbeiterin die ungeöffneten Verpackungen in ihrer Handtasche und nimmt diese anschließend mit nach Hause.


    Weiteres Beispiel (zählt zu den meisten Berufen und somit nicht direkt auf deinen Beruf): Ein Mitarbeiter ladet sein Handy ohne Erlaubnis während der Arbeitsszeit auf seinem Arbeitsplatz auf. So lächerlich das klingt, ist es Diebstahl, da dein Handy nicht zum Arbeiten benötigt wird und extra Stromkosten anfallen.



    Vielen Dank, das mit der Marmelade habe ich unter 2. hinzugefügt. Das andere ist eher weniger geeignet ;)

  • Neues Thema: § 2247 BGB: Eigenhändiges Testament und § 2250 BGB: Nottestament vor drei Zeugen


    Ich habe nur eine kleine Frage, und zwar ob folgender Satz inhaltlich korrekt ist?: Falls der Patient einen Betreuer als Vormund hat, kann dieser kein Testament für den Betreuten verfassen.
    Sollte ich "als Vormund" weglassen?

  • Würde ich weglassen. Ansonsten würde es doch heißen, dass ein Betreuer des Patienten (kein Vormund) ein Testament für einen Betreuten verfassen darf (<- Correct me if I'm wrong..)


    Soweit ich das weiß, darf eigentlich kein Betreuer ein Testament für einen Betreuten verfassen, sondern lediglich ihm beratend beistehen. Deswegen kann man schon allgemein sagen, dass kein Betreuer ein Testament für einen Betreuten verfassen darf.

  • Ein Betreuer darf kein Testament für einen seiner Betreuten verfassen, auch dann nicht, wenn er sein rechtlicher Vormund ist.

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Lol als ich den Threadtitel gelesen habe, dachte ich, dass du etwas geklaut hast :D .


    Thema:
    Ich würde sagen ein gutes Beispiel ist wenn die zu betreuende Person verstirbt und es keine weiteren Verwandten (Erben) gibt, ob es dann Diebstahl ist, wenn der Pfleger etwas von der Wohnung/dem Haus mitgehen lässt. Schließlich gehören die ganzen Sachen keinem mehr.

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