Praktikumsbetrieb schickt keine Unterlagen

  • Hey Leute


    Ich habe da mal eine frage.
    Ich war vor 2 Monaten in Berlin für 6 Wochen und hatte dort auch ein 6wöchiges Praktikum absolviert.
    Man sagte mir vor dem praktikum das ich das Wohngeld erstattet bekomme. Da ich ja 550km weit weg wohne musste ich dort ja irgendwo unterkommen.
    Am letzten Tag habe ich der Firma auch meine Daten gegeben für die Überweisung und Anschrift für das Zeugniss.


    Nun nach 2 Monaten habe ich immer noch kein Praktikumszeugnis oder das Wohngeld bekommen. Ich rufe da schon täglich an
    und die nette Frau am tele sagt mir immer ja der Chef entscheidet das wann er es raus schickt ,weil er darf es so machen.


    Die Sache ist nun mir fehlt das Geld mir fehlt das Praktikumszeugnis um mich zu Bewerben und das BaFög amt macht druck ,weil die
    eine bestätigung brauchen das ich dort war.


    Meine frage ist nun kann der Chef mich wirklich einfach so lange warten lassen?
    ,weil er sagte mir noch am letzten Tag ja ich werde dir das Geld zuschicken und
    das Zeugnis halt per Post nachhause.


    //sry wegen rechtschreibung sitze noch in der Schule!

  • Ist es irgendwo vertraglich geregelt mit dem Wohngeld? Wenn es drin steht, ist normalerweise auch ein Zahlungstermin eingetragen.
    Bei dem Zeugnis einfach Druck machen und auch beim BaFög Amt sagen, dass die sich damit Zeit lassen und mal deinen Bearbeiter dort fragen ob er sich nicht bei denen mal melden könnte, das macht meist mehr Eindruck.

  • Machs so:


    Du schickst einen Brief - ja einen altmodischen Brief - an den Chef und schreibst in das Adressfeld z.H.v (zu Händen von) diesem Chef. So sollte der Brief auch auf jeden Fall beim Chef oder dessen Vertreter zugestellt werden und nicht bei irgendeinem Mitarbeiter.
    In dem Brief schilderst du freundlich (!!) aber bestimmt deine Lage und setzt ihm unter Angabe deiner Daten eine Frist, bis wann das Geld auf deinem Konto zu sein hat. Praktikumszeugnisse können in der Tat schon etwas länger dauern, aber eine vorzeitige Bestätigung für das Bafög-Amt sollte immer drin sein.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Es wurde nicht schriftlich abgemacht! Nur mundlich.
    Ich habe ihm ja auch am letzten Tag meinen Mietvertrag(Kopie) gegeben damit er auch weiß das ich fürs wohnen bezahlt habe.


    Das mit dem brief klingt nicht schlecht aber wie soll ich die frist vormulieren?


    Schicken sie mir das Geld bis zum XX.XX

  • Mündlich ?
    Das kannst du vergessen..
    Sofern dein ehemaliger Chef nicht ein wenig verpeilt ist und es ienfach nur vergessen hat, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.
    Sry.. NIEMALS sowas mündlich klären, auf einen Vertrag bestehen..

  • Nicht ganz Liquid, wenn X-Men es glaubhaft machen kann, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, wird ein Zivil Gericht ihm Recht geben, die Frage ist aber ob es sich lohnt dafür zu klagen.
    Natürlich kannst du Glück haben und einen netten ehemaligen Chef hast, dann kann es sein, dass er es einfach nur verpeilt hatte und die Mitarbeiterin es ihm nicht nochmals gesagt hat.
    Entweder schickst du dann mal nen Brief oder bestehst drauf mit dem Chef zu reden und die Sache mit ihm zu klären und nicht mit der Vorzimmerdame.

  • Ok, mündlich ist sowas natürlich total bescheuert...trotzdem würde ich es versuchen!


    Schreib ihm einfach:


    Sehr geehrter Herr XX,


    vor zwei Monaten im Zeitraum vom ___ bis ___ absolvierte ich ein sechswöchiges Praktikum in Ihrem Betrieb. Aufgrund dessen, dass ich selbst nicht in Berlin wohnhaft bin, erklärten Sie sich freundlicherweise anfangs des Praktikums bereit, mir das Wohngeld zu erstatten. Ohne diese Zusage hätte ich das Praktikum voraussichtlich nicht wahrnehmen können.
    Leider habe ich bis zum heutigen Tag trotz mehrfacher Nachfrage weder eine Rückmeldung bezüglich des Praktikumszeugnisses noch des Wohngeldes bekommen.
    Ich bitte Sie daher um eine Überweisung des Wohngeldes auf mein Konto xyz innerhalb der nächsten zwei Wochen. Die Höhe des Betrages entnehmen Sie bitte der Kopie des Mietvertrages, welche ich Ihnen bereits hab zukommen lassen.
    Zudem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine vorläufige Bestätigung meiner Tätigkeit mit Angabe des Zeitraumes in Ihrem Betrieb zusenden, um diese dem BaFög-Amt vorlegen zu können.


    Mit freundlichen Grüßen,


    XX



    So in ETWA würde ich es schreiben.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Versuchen kann man es immer.
    Hört sich soweit in Ordnung an.


    Aber könntest du nicht versuchen, telefonisch direkt mit dem Chef zu sprechen ?
    Wäre eventuell einfacher.


    Ennosuke :


    Glaubhaft ist immer so eine Sache.. Die Mitarbeiter werden für den Betrieb aussagen, somit gibt es in der Hinsicht keine Hoffnung und das Gerichtsverfahren wäre so teuer, dass sich Full_Power nur in weitere Unkosten verstricken würde.. Da Erfolgsaussichten gleich Null sind..

  • Versteh mich nicht falsch ;) Ich würde da auf gar keinen Fall irgendwie Stress machen! Aber ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass du auf die schriftliche und freundliche Art am aller weitesten kommst.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer


  • Glaubhaft ist immer so eine Sache.. Die Mitarbeiter werden für den Betrieb aussagen, somit gibt es in der Hinsicht keine Hoffnung und das Gerichtsverfahren wäre so teuer, dass sich Full_Power nur in weitere Unkosten verstricken würde.. Da Erfolgsaussichten gleich Null sind..


    Das ist mir auch klar, aber der Grundsatz "Wenn nix Schrifliches besteht, gibt es keinen Vertrag" ist schlicht und ergreifend falsch. Auch mündliche geschlossene Verträge sind rechtsbindend, genau wie eine mündlich ausgesprochene Kündigung eine Kündigung ist. Aber hat nun nicht viel mit dem Fall zu tun.


    Ich würde es erstmal via Telefon probieren mit dem Chef direkt und wenn du den nicht kriegst halt den Brief schreiben.

  • Ich würde erstmal einen freundlichen Brief schreiben und den Chef auffordern das Geld zu überweisen und das Praktikumszeugnis an dich zu schicken.
    Zumindest das Zeugnis muss immer erstellt werden und darf keine Nachteile für dich haben, sonst kannst du auf Nachbesserung klagen. Gerichte geben dir hier in der Regel Recht wenn du nicht gerade Geschäftsgeheiminisse ausgeplaudert hast. Immer alle Formulierungen googeln. Bewertung sollte bei Sehr Gut bis Gut sein alles andere ist schlecht, wobei das Bafög Amt hier sicher nicht so drauf schaut,aber vielleicht brauchst du das Praktikumszeugnis noch für etwas anderes.
    Die Chance dass dein zuständiges Bafög Amt bei der Firma anruft ist fast bei Null, die tuen nach meiner Erfahrung nur das Nötigste.


    Sollte er dir das Geld für die Unterkunft nicht wie mündlich vereinbart überweisen, würde ich die Sache meiner Rechtsschutzversicherung ( du bist hier wahrscheinlich über deine Eltern mitversichert wenn sie eine solche Versicherung besitzen) bzw. gleich einem Anwalt übergeben. (Wenn man selber keine finanziellen Mittel für einen Anwalt hat dann kann man eine Kostenübernahme- bzw zuschuss beantragen, weiß nicht genau aber glaube beim Amtsgericht.

  • Das ist mir auch klar, aber der Grundsatz "Wenn nix Schrifliches besteht, gibt es keinen Vertrag" ist schlicht und ergreifend falsch. Auch mündliche geschlossene Verträge sind rechtsbindend, genau wie eine mündlich ausgesprochene Kündigung eine Kündigung ist. Aber hat nun nicht viel mit dem Fall zu tun.


    Ich würde es erstmal via Telefon probieren mit dem Chef direkt und wenn du den nicht kriegst halt den Brief schreiben.

    Natürlich sind mündlich geschlossene Verträge bindet und in der Theorie ist das gut und schön, aber an der Praxis hapert das doch sehr.



    Einfaches Beispiel: Eine Vollmacht kann auch mündlich übertragen werden, demnach überträgt der A dem B eine Vollmacht darüber seinen neuen Schwerbehindertenausweis bei dem C abzuholen. Prinzipiell komplett legal und rechtskräftig, allerdings würde der C dem B niemals den Ausweis ohne schriftlichen "Beweis" aushändigen.


    Man muss immer belegen können, dass eine Verpflichtung besteht!!


    An sich ist der Weg den FuLL_Power vorgeschlagen hat der beste, am Telefon wird man zu oft abgewimmelt, aber einem Brief kann man nicht aus dem Weg gehen und ist im gleichen Zug ein Beweisstück