BWL Rechtsgeschäfte[Frage]

  • Also ich kann das jetzt nur ganz doof beschreiben, sorry :D
    Ich habe das so verstanden:


    Beim Schuldrechtlichen Vertrag kannst du z.B. von jemandem verlangen dass er dafür (für eine Sache) zahlt / Leistung bringt. (Miete, Pacht, whatever.)


    Beim Sachrechtlichen Vertrag kannst du generell bestimmen was mit einer Sache passiert, du verfügst alleine über sie, gegenüber jedermann.



    Man, echt knifflig :D

  • Ich erkläre es Dir einfach mal ganz salopp:


    Im deutschen Recht herrscht das Abstraktionsprinzip. Dies bedeutet, dass du bei einem Kauf nicht nur eines, sondern gleich drei Rechtsgeschäfte abschließt.
    Wenn du also bei Tante Emma ein Paar selbstgestrickte Socken kaufst, schließt du einmal einen Kaufvertrag ab (Kausalgeschäft), bei dem ihr euch darüber einigt, dass Emma Dir ihre Socken gibt und du den Kaufpreis zahlst. Daraus resultieren die zwei nächsten Geschäfte: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft. Und darin liegt der Knackpunkt, was du nicht verstehst.


    Aus dem Verpflichtungsgeschäft entsteht die schuldrechtliche Verpflichtung, dass du den Kaufpreis zahlst und sie dir die Socken übergibt (Schuldrecht). Aus dem Verfügungsgeschäft entsteht die Pflicht, dass Tante Emma Dir die Socken auch wirklich überträgt (verfügt) und du somit Eigentümer wirst.
    Das hat den Grund, dass das Verfügungsgeschäft nicht automatisch unwirksam ist, nur weil das Verpflichtungsgeschäft unwirksam ist (Stichpunkt: gutgläubiger Erwerb).


    Das sollte erst einmal reichen, wenn du weitere Fragen hast, kannst du sie gerne stellen!


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Also ein weiteres Beispiel.


    Barkauf eines Brötchens in einer Bäckerei


    Erstmal ist das ein Kaufvertrag.
    Die Bäckerin hat das Brötchen zur Verfügung und ich bezahle dafür.
    Schuldrecht ist, dass Sie mir das Brötchen übergeben muss, da ich bezahlt habe= sie schuldet es mir sogesagt
    Verfügungsgeschäft ist, dass sie mir das Brötchen auch wirkich übergeben muss und es muss halt alles Stimmen mit dem Bröchten, nicht dass es verschimmelt ist oder ähnliches.


    Kann ich also davon ausgehen Rechtsgeschäfte sowohl verpflichtend, als auch erfüllend/verfügend sein können?

  • Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft sind ZWEI Rechtsgeschäfte! Deshalb gibt es ja das Abstraktionsprinzip! Das mit dem Brötchen ist ein etwas blödes Beispiel, denn da wirst du durch die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch die Bäckerin ja schon quasi Eigentümer. Aber nimm als Beispiel mal ein Auto.


    Du bezahlst den Kaufpreis und der Verkäufer (Eigentümer) übergibt dir den Wagen. Deshalb alleine bist du noch kein Eigentümer, da er dir den Wagen noch nicht wirksam übereignet hat! Übereignet ist der Wagen erst, wenn der frühere Eigentümer jedes Besitztum aufgegeben hat; sprich Papiere, Schlüssel UND den Fahrzeugbrief!
    Übergibt der Verkäufer dir also den Wagen also ohne Fahrzeugbrief, ist der schuldrechtliche Vertrag erfüllt, jedoch nicht der sachenrechtliche!


    Das musst du ganz streng trennen!


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Brötchen hatten wir ja.


    Beim Sofa:


    Verpflichtungsgeschäft: Lieferung des Sofas und Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises
    Verfügungsgeschäft: Anspruch des Käufers auf Übereignung des Sofas


    Wahrscheinlich wird der Verkäufer das Sofa nur unter Eigentumsvorbehalt liefern, bei dem er so lange Eigentümer bleibt, bis der Käufer den Kaufpreis zahlt.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer