Frage zur Kündigung

  • Guten Tag StageTwo :)


    Vllt kann mir ja einer helfen, ich schilder mal mein Problem.


    Diese Jahr konnte ich mich entscheiden zwischen Berufliches Gymnasium und Ausbildung entscheiden (ich hab leider die Ausbildung ausegwählt), naja egal.
    Ich würde mich gerne für das Jahr 2012 wieder bewerben für das Berufliche Gymnasium, und normalerweise kriegt man bei uns ca im März/April bescheid, ob man angenommen wurde oder nicht. Und man kriegt nochmal bescheid am ersten Schultag, da sich viele nicht abgemeldet haben, aufjedenfall war bei mir dieses Jahr der zweite Fall.(alle schulen haben angerufen, aber ich hab halt immer abgelehnt, weil ich die Ausbildung ja hatte. Jetzt zu meiner Frage:
    ich weiß ja nicht ob ich zu 100% bei der schule angenommen werde, deswegen kann ich auch nicht die Ausbildung einfach abbrechen(4 wochen kündigungsfrist).
    Deswegen wollte ich fragen, wenn die Schule dann am 14.8.2012 anruft(oder wann auch immer die schule anfängt) und ich noch die Ausbildung mache, könnte ich theoretisch einfach Den auszubildenen nerven bis er mich feuert? Also Arbeitsverweigerung? und was passiert wenn ich einfach garnicht mehr hingehe ? kriegt man dann eine Anzeige?


    Das wären erstmal meine Fragen :)


    mfg roni123

  • Wenn die Ausbildung gut ist, du nicht irgendeine Drecksarbeit machen musst, es deinen Vorstellungen entspricht und es dir Spaß macht, mache dann doch erst die Ausbildung fertig und mache danach Schule, dann kannst du zumindest schon was Vorweisen und hast zumindest schon eine Ausbildung.


    Ich bin Anfang 2013 mit meiner Ausbildung fertig, danach mache ich Fachabi und dann geh ich Studieren.

  • ne eben nicht(also die Ausbildung ist nicht das, was ich erwartet habe also fällt arbeitsverweigerung schonmal flach, und weiß einer wenn einen der chef einen kündigt? wird man dann sofort gekündigt, oder muss man noch 4 wochen arbeiten?.


    Und die Ausbildung zuende zu machen kostet mir zu viel zeit, mit 20 jahren dann erst anfangen die hochschulreife nachzuholen ist für mich zu spät..


    Edit: ja ist klar :D zum chef.. soweit kommts noch :D:D

  • Also datt leuft i etwa so:


    Bist du ein Azubi, kannst du jederzeit kündigen. Die kündigungsfrist ist eine optimal angabe, du kannst dich auch für diese gesamte zeit krank melden.
    gehst du garnicht mehr zur arbeit, ist es fast schon eine bessere alternative zum chef zu gehen und es einfach zu besprechen. "ich will ab morgen nicht mehr.. ect."


    die schule sollte sich aber schon einige zeit vor dem ersten schultag bei dir melden.
    damit du dich vorbereiten kannst ect.


    jetzt nochmal die folgen dieser geschichte:
    -lücke im lebenslauf
    -solltest du kündigen und die schule sollte nicht funken (kann ja alles passieren), kriegst du kein arbeits/-suchend/-losend geld, da du eine sperre bekommst.
    (eig. nur wichtig wenn du kosten wie auto / miete ect. hast ^^)



    deine möglichkeiten im klartext:


    1. geh zur arbeit, versuch kontakt mit deiner wunsch-schule aufzubauen, bespreche mit der schule aufnahme ect.
    2. sollte 1. funken, geh zu deinem chef und erklähre alles. chef wird es verstehen, wenn nicht, -> kündigen -> krankmelden.



    Die angaben sind nach meinem wissensstand.
    sollte etwas nicht ganz richtig sein, sagt es mir.
    wer meint beleidigend zu werden, kann mich mal :D



    Grüße ^^

  • ikke würds vllt anders mit dem arzt machen.
    geh montag zum arzt, sag du hast magendarm. haste schonmal 3-4tage.
    sagt der arzt dir nur 2 oder 3 tage, gehste am ende dieser krankheitszeit wieder hinne, und sagst ist immer noch schlecht. also dir :D
    kriegste zumind die erste woche rum.
    wochenende kannste versuchen wirklich krank zu werden, sollteste datt nicht schaffen, gehste wieder zum arzt (wenn du nicht das hausarzt-model deiner krankenkasse hast, geh ruhig zu einem anderen arzt).
    und erzähl neue beschwerden. Rückenschmerzen, schmerzen im oberarm die nur manchmal auftauchen und tierisch wehtun und du so nicht arbeiten kannst ect. :D


    zum rechtlichen;


    wenn ein mensch krank ist, ist es pech.
    ist ein mensch mit absicht krank, ist es betrug.
    also sei überzeugend und mach was du für richtig hälst.
    ich helfe dir hier nicht, gebe nur kreative ideen. ;D



    Grüße ^^

  • Noch was (da ich BWL Rechtliches in der Schule hab):


    - Wenn du 2mal verwarnt wirst, fliegst du vom Betrieb (einfach 5 - 15 Minuten später kommen, je nachdem wie streng euer Betrieb ist - ist es Gleichzeit hast du pech gehabt)


    eine kündigung für´s "zu spät kommen" ist aber nicht so schön wie ein kündigen mit ziel ^^

  • danke erstmal fürs wiedereröffnen :)


    so hier nochmal was sache ist :)



    So über mich:


    Ich bin 17 jahre alt geworden(im Januar) und habe letztes Jahr die Realschule abgeschlossen. Danach hatte ich die Wahl entweder auf einem Beruflichen Gymnasium mein abitur nachzuholen oder eine Ausbildung als Verfahrensmechaniker - Glastechnik zu machen. Ich hab mich für das 2. entschieden, und jetzt nach einem halben jahr merk ich immer mehr, dass es überhaupt nicht mein beruf ist, es ist immer heiß, man muss schwere sachen schleppen und es ist für mich einfach eine zeitverschwendung noch 2 jahre bzw. 2 1/2 diesen beruf auszulernen. Deswegen hab ich entschlossen mich wieder an einem beruflichen gymnasium zu bewerben und hab es auch gemacht.


    So ist mein Plan.


    Ich mach die Ausbildung erstmal weiter, und wenn ich bescheid bekomme, dass ich schule weiter machen kann kündige ich das arbeitsverhältniss, soweit sogut. Aber leider kann auch das passieren, die schule ruft mich 2 wochen vor schulbegin an und bestätigt mir, dass ich zur schule gehen kann, aber da ich noch eine 4 wochen kündigungsfrist habe, hatte ich die idee einfach zur arbeit nicht zu erscheinen und eine fristlose kündigung bekomme.
    Ich würde gerne wissen wie diese 2 varianten auf einem Lebenslauf aussehen würden.


    Und zu meiner letzten frage: wenn ich die Ausbildung jetzt abbreche(meine 1. ausbildung) und dann erstmal mein abi nachhole und danach studieren gehe, wie würde es dann mit bafög aussehen?


    noch 1ne frage: wenn ich jetzt urlaub nehme und der urlaub in den 4 wochen ist wo die kündigungsfrist ist, kann ich diesen urlaub dann verwenden? :)



    mfg roni123

  • darf man einfach unbezahlten urlaub nehmen?


    wenn der Arbeitgeber (dein Chef) es dir erlaubt, bzw. "nichts dagegen sagt" ja.
    dafür brauchst du mal wieder viel absprache mit chef und verständnis. ^^