Moin.
Bin ich Gesetzlich dazu verpflichtet, dass ich an einem Feiertag um 21 online bin, da mein Professor versäumte Unterrichtszeit nachholen will?
Moin.
Bin ich Gesetzlich dazu verpflichtet, dass ich an einem Feiertag um 21 online bin, da mein Professor versäumte Unterrichtszeit nachholen will?
Spontan würde ich sagen nö. Soll er doch die Materialien online stellen.
Wenn du Professor sagst nehm ich mal an dass du älter als 18 Jahre bist. Damit bist du eigetlich nicht mehr gesetztlich verplichtet. Aber es sollte ja eigentlich in deinem interesse sein wenn er etwas nachholen will.
Auch wenn mir die Zeit etwas komisch vorkommt.
Dein Internet geht gerade nicht, der Pc ist kaputt, die Schwester braucht den PC gerade für die Uni etc...
Über was wil lder das nachholen? skype?facebook?
Keine Ahnung irgendein Programm.. Mich nervts nur, dass er das an diesem Dienstag macht und da hab ich einiges vor.
Sag einfach Programm hat nicht funktioniert oder ich hab mein pc neu und hab noch keine lautsprecher
Werd ich eh machen. Wollt nur wissen, ob er mir deswegen ein - geben kann
@blood bin 17
normale vorlesungen sind bei uns so oder so freiwillig, nur praktikas sind soweit pflicht dass du, wenn du nicht teilnimmst, die entsprechende prüfung nicht machen darfst. das einzige was mich stören würde wäre halt etwas zu verpassen .. aber lass doch jmd den kram aufnehmen und schnors dir später .. hatte auf halloween auch karten gekauft bis jmd auf die idee kam 4 stunden arbeitstechniken vorlesung von 16-20 uhr zu machen .. war natürlich auch nicht da.