Vorab entschuldigung für den Titel, mir ist kein besserer eingefallen.
Also ich hab heute eine Diskussion mit einem Lehrer von mir gehabt, ob Lehrer das eingezogene Handy, MP3 Player, etc längerfristig einbehalten dürfen. (Nein man hat es mir nicht abgenommen, war nur eine Diskussion ). Mein Lehrer meint die Schule könnte das Handy auch bis zum Ende der Schuljahres einbehalten. Aber ich bin der Meinung, dass die Lehrer es spätestens am Ende des Unterrichtstages zurückgeben müssen. Ich könnte mich ja schließlich auch auf BGB § 985 Herausgabeanspruch berufen oder etwa nicht?
Ich frage hier nach, weil mich das Thema durch die Diskussion jetzt interessiert und ich auch gerne Klarheit darin hätte
Mfg