Moin moin,
Hoffe das sich hier jemand etwas damit auskennt.
Was ist mehr von bedeutung das Hessische Schulgesetzbuch oder die Schulordnung wenn sich beides wiederspricht ?
Schulgesetzbuch
ZitatAlles anzeigen§ 59
Dauer der schulpflicht
(1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.
(2) Für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Hauptschule nicht erreicht haben, kann auf Antrag der Eltern die Schulleiterin oder der Schulleiter die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr, das Staatliche Schulamt in besonderen Fällen um bis zu zwei weitere Jahre verlängern, wenn begründete Aussicht besteht, dass durch den weiteren Schulbesuch der Abschluss erreicht wird.
(3) Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Abs. 1) weder eine weiterführende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit von einjähriger Dauer eintreten, wird die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr verlängert.
d.h. Man darf in der Schule erscheinen MUSS man aber nicht und man bekommt kein ärger wenn man schwäntzt
Schulordnung
Zitat
1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihr oder sein Handeln verantwortlich.
... 2,3 sind unwichtig
4. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern verboten.
Jetzt zu der Richtigen Frage
Wenn man die 9. Klasse Haupt erfolgreich bestanden hat aber weiterhin die nächst höhere Stufe besucht. Darf man das schulgelände verlassen ?
Laut schulordnung nein aber laut gesetzbuch muss man ja noch nicht mal am unterricht mehr teilnehmen weil man sozusagen nicht mehr schulpflichtig ist.
Was denkt ihr darüber ?
Ich habe mich mit 2 Lehrern schon darüber unterhalten und die Meinungen teilen sich recht stark
Lehrer a) meinte ich hätte recht Lehrer b) meinte ich hätte unrecht
Mfg Blacki