Hey..
Ich hab ne frage für alle die einen Motorradführerschein haben oder machen oder machen wollen..
Ich bin Besitzer eines A2 Motorradführerscheins (damals A Beschrenkt)
Nun hat sich zum 19.1.13 der stufen Führerschein eingebürgert..
Doch folgender text "
Dies bedeutet, dass der
leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach
zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte
Führerscheinklasse A (bis 19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird! Für die
Umschreibung auf Klasse A ist ab dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung
vorgeschrieben!
Besitzstandsregelung: Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 erteilt
wurden, werden nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es
muss keine Aufstiegsprüfung absolviert werden!"
Besagt doch .. Und das ist nun meine frage .. das für alle die VOR dem 19.1.13 einen gemacht haben(bzw. einen Führerschein A2 haben) diese regelung nicht gillt und ich somit ohne prüfung Den "A" Führerschein habe..
Auch wenn die Zeit der 2 jahre die normaler weise für den wechsel von A2 Nach A nach dem 19.1.13 ist.
Oder sehe ich da etwas falsch?