Las Vegas: Bug in Spieleautomat sorgt für Rechtsunsicherheit

  • Die amerikanische Justiz diskutiert in Las Vegas aktuell einen
    selten gesehenen Fall von Casino-Betrug. Im Spielerparadies Las Vegas
    gelang es zwei Besuchern, durch Zufall einen Fehler in der Firmware
    eines Automaten zu entdecken. So konnten die nun Angeklagten durch
    gezielte Bedienung des Gerätes die Gewinnchance wesentlich erhöhen.
    Allerdings ist unsicher, ob die Täter belangt werden können.




    Wie das Onlinemagazin Wired berichtet, versucht die Staatsanwaltschaft
    Las Vegas aktuell zwei Besucher eines Casinos zu belangen. Den beiden
    Stammgästen gelang es 2009, nach etlichen Spielen an einem Pokerautomat
    einen Softwarefehler auszumachen. Durch Auswahl einer bestimmten
    Partiereihenfolge waren die Gewinnchancen in der letzten Runde
    wesentlich höher. Entsprechend setzen die beiden Männer im jeweils
    letzten Spiel besonders hohe Beträge, was der Leitung des betroffenen
    Silverton Casinos aufgefallen war. Eine Untersuchung durch Experten
    ergab daraufhin, dass die Software tatsächlich einen Fehler aufwies.




    Die daraufhin erfolgte Klage wurde vom zuständigen Gericht in erster
    Instanz jedoch abgelehnt, da kein konkreter Straftatbestand erkannt
    werden konnte. Die Staatsanwaltschaf berief sich auf Computerbetrug, was
    die Justiz allerdings nicht nachvollziehen konnte. Denn im eigentlichen
    Sinne bezieht sich das Gesetz auf Personen, die sich mit bestimmten
    Maßnahen Zugang zu geschützten Systemen verschafft haben. Der
    Verteidiger der beiden Männer erklärte, dass seine Mandaten nicht gegen
    die Spielregeln des Automaten verstoßen hätten. Zudem sei man durch
    Zufall auf den Bug gestoßen und hätte nicht gezielt nach
    Betrugsmöglichkeiten gesucht.




    Die Staatsanwaltschaft plant, die beiden Gewinner nun einem zweiten
    Verfahren dennoch verurteilen zu lassen. Inwiefern die Justiz sich auf
    eine Strafe einigen wird, bleibt abzuwarten. Gerade da derartige Fehler
    in der Software von Spielautomaten eher selten sind, stellt die
    Notwendigkeit eines Präzedenzurteils infrage.






    Text-Quellen: wired

  • Was genau haben die beiden jetzt verbrochen? Sie haben bemerkt, dass das Spiel eine bestimmte Reihenfolge hat und sie an einer bestimmten Stelle gute Chancen auf einen Gewinn haben. Natürlich bieten sie da mehr. Gerade bei Poker... Das ist doch, wie wenn man bei 2 Assen mehr setzt als bei 7 2

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Naja, zuerst einmal. in den AGB bzw regeln ungefähr jedes Online-Spiels, steht, dass Bug-using verboten ist, zu Bans führt, und gefälligst gemeldet werden soll.
    aber .. wir sind da in der echten welt, und wenn die Casinos nicht fähig ssind ihr zeug von ordendlchen Firmen herstellen zu lassen (Softwaretest).. bzw sich nicht bewusst sind, dass keine Software Fehlerfrei ist, dass ist das das problem der Casinos.

  • Fast so schlecht wie das:


    http://www.welt.de/regionales/…-Gewinn-nicht-zahlen.html
    http://www.onlinecasinotest.co…r_casino_bregenz_6109.php


    Ist halt ein problematischer Bereich in dem Software benutzt wird und das die zu 1000% fehlerfrei ist kann auch nicht immer jeder garantieren. Meistens treten dann diese Fehler auch nicht reproduzierbar auf sondern nur wenn eine bestimmte Erde-Mond Konstellation erreicht ist, die Luftfeuchtigkeit passt und in China noch ein Sack Reis umgefallen ist. Deshalb denke ich das sich die Automatenhersteller fein rausnehmen indem es Klauseln in den Verträgen gibt, wo die Haftbarkeit bei solchen fällen gleich abgegrenzt wird.
    Müssen vermutlich nur nachweisen das bei x läufen kein Fehler auftritt, wie in vielen anderen Branchen wo ich statistisch im Soll sein muss um nicht prüfen zu müssen.


    Denke aber nicht das die beiden in LasVegas ein "Problem" bekommen sollten, aber es ist Amerika, da weis man nicht so recht :D


    Gruß

  • Die AGBs oder sonstige Nutzerverträge sind vor Gericht unwichtig. Dass sie das evtl. nicht auszahlen, weil es durch einen Fehler im Programm gewonnen wurde, ist eine ganz andere Sache und kann wegen mir auch in einem Zivilprozess verhandelt werden. Möglicherweise bekommen die Gewinner dann nur einen kleinen Teil ausgezahlt.


    Aber dass die Staatsanwaltschaft da ermittelt, ob und welche Straftat die beiden gemacht haben, halte ich für völlig unangemessen. Wer herausfindet, dass bei jeder drölften Hand der fünfte Gegner von links blufft, der darf das dann eben auch für sich verwenden.

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