eBay "Warenbetrug"

  • Guten Tag,
    wie ihr aus dem Titel hier entnehmen könnt, habe ich ein Problem mit einem eBay - Käufer, welcher behauptet, dass ich die Ware nicht verschickt habe.


    Also ich habe ein Samsung Galaxy für 450€ bei eBay versteigert, habe kostenlosen Versand (DHL Päckchen!) angeboten, jedoch in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass bei versichertem Versand der Käufer mir 3,90€ extra zahlen soll. Der Käufer hat (dummerweise) sich für den kostenlosen und zugleich unsicheren Versand entschieden. Ich habe am 19.10 das Handy als DHL Päckchen verschickt und nach ner Woche schrieb mir der Käufer, er hätte das Paket noch nicht erhalten und wünscht die Sendungsnummer (welche Sendungsnummer? Es ist ein DHL Päckchen...) nunja aufjeden Fall hat er dann einen eBay Problemfall geöffnet und ich habe gewonnen, weil es ja seine eigene Entscheidung war welchen Versand er auswählt und wieso sollte ich haften wenn es seine Entscheidung war ?


    Gut gut, heute hab ich Post von der Polizei erhalten:
    Anzeige wegen Warenbetrug (ebay)....




    Ne Idee was ich jetzt machen kann ? Ich hatte zwar eine Quittung von DHL, finde die jedoch jetzt nicht mehr ( habe die höchstwahrscheinlich weggeschmissen ) und ich kann auch nicht die Artikelbeschreibung ausdrucken wo man klar erkennen kann, dass ich meinen Teil des Vertrages eingehalten habe...



    Edit:


    Der Käufer kann doch genau so gut behaupten, dass er das Päckchen nie erhalten hat, oder ?
    Kann ich Gegenanzeige wegen Betrug gegen ihn stellen ?

  • Was für ein Bullshit. Leg der Polizei den Klärungsfall von Ebay vor und geb denen eine Kopie des Ablieferungsbelegs. Wenn es danach verschlampt wird ist es Problem der Post bzw. des Empfängers. Er muss das mit der Post klären. Generell sind die aber nicht haftbar da es unversichert ist. Du musst das nur bei der Post abgeben und bekommst den Belege dafür. Damit geht das Risiko des Untergangs (so heißt der Spaß) auf den Empfänger über.


    Wie gesagt, gibt denen ne Kopie und der Rest ist sein Bier ;)

  • Die Sendungsnummer ist auf diesem Bon drauf.
    Würde den nie wegschmeißen, bevor die Ware weg ist.
    Würde ganz schnell mal danach suchen gehen oder bei der Post nachfragen, ob man da noch was machen kann.


    Ob man bei der Polizei jetzt was machen kann weiß ich nicht. Ggf auch mal bei einem Anwalt nachfragen.
    Würde mich nicht wunder, wenn die Post das Paket verschlammpt hat.
    Bei meinem Dad und 6 weiteren Freunden sind in letzter Zeit Pakete verschwunden.
    Schon mystersiös das ganze.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Päckchen ohne sendungsverfolgung, leute ! :(

    Bei Päckchen hast du meine ich auch eine Sendungsverfolgung.
    Nur bei Briefsendungen hast du keine.


    Würde, wie schon gesagt, eventuell mal beim Support von DHL oder in der Fiale nachfragen.
    Eventuell finden die da was im System über das "Päckchen".

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  • Habe jetz den ebay problemfall ausgedruckt und hab noch ne kopie von der quittung gefunden

    Dann wird diese Quittung bzw. die Kopie eventuell deine Rettung sein.
    Schick ihm und ebay die Quittung mal.
    Und ruf bei DHL oder so mal an und frag, wies um das Paket steht. Die müssten iwas im System da haben.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Hier noch mal der passende Artikel aus dem BGB.
    Erfüllungsort ist natürlich dein Standort. Du hast den Artikel nach dem Kauf und der Bezahlung ja geschulded.


    § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf






    (1) Versendet der
    Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem
    anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer
    über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer
    oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
    Anstalt ausgeliefert hat.
    (2) Hat der Käufer
    eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht
    der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der
    Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

  • Genau Mimi, nach der Vorschrift hatte ich grade geblättert ;)


    BTW: Der Typ hätte Dir erstmal eine Frist zu stellen. Du bist doppelt abgesichert. Einmal durch das den o.g. Paragraphen und 2. dadurch, dass der Typ ausdrücklich KEINE Versicherung wollte, obwohl du es angeboten hast. Also reg dich nicht auf, die können Dir nix!


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Naja.. das bei Versendung der Ware, der Käufer nun das Problem an der Backe hat, habt ihr ja geklärt..
    Aber es geht jetzt eher darum, wie er beweisen kann, dass er das Paket verschickt hat..


    Du sagtest selber du hast eine Kopie von irgend einer Quittung, was ist das für eine ? Die nimmste mit zu den Cops.. und eventuell gehst du zu der Filiale wo du das Paket abgegeben hast und suchst nach der PErson bei der du das abgegeben hast.. wenn sie dich wieder erkennt.. kann sie als Zeuge fungieren..


    Ps:@ Full Power..


    Das ist so nicht richtig.. der Käufer hat dies zwar gewünscht.. das würde aber nicht ausschließen das der Verkäufer, das Paket gar nicht erst abgeschickt hat..

  • Mit dieser Quittung ist der Fall natürlich klar..
    Würde aber mal zum Anwalt marschieren und ihm den Fall schildern, eventuell kannste ihm eines reinwürgen..


    Und wer zur Hölle ist so unglaublich dumm und dämlich sich Ware zu bestellen im Wert von 450€ und dann an ein paar € zu knausern, damit es versichert ist..
    Denjenigen sollte man öffentlich Vorführen..

  • auf der Quittung steht aber nix von einer Sendungsnummer, das kann irgendne Quittung von irgendnem Päckchen sein!! Das is das problem ://
    Ich wette der Käufer will mir nur eins reinwürgen und denkt er könne doppelt abkassieren mit handy + geld...

  • steht ein datum drauf?


    und irgedwas bezüglich adresse/absender/empfänger oder paketgröße? das kann alles hilfreich sein, ich würde es auf jeden fall mitnehmen. dazu kommt, dass ebay ja dir quasi bereits recht gegeben hat, das kann sicher auch nicht schaden

  • DU bist in der Pflicht.
    Das heißt DU musst ihm beweisen bzw glaubhaft machen dass du es verschickt hast. Nicht andersrum.
    Dazu brauchst du entweder eine Quittung oder sonstwas.
    Zeugen kommen wohl eher nicht in Frage, da es ewig her ist und selbst wenn die sich erinnern, kann es irgendein Päckchen gewesen sein.

  • Was wird im schlimmsten Falle passieren ? 100% beweisen, dass ich das Päckchen abgeschickt habe, kann ich nicht.
    Es steht sozusagen Aussage gegen Aussage, wobei ich minderjährig bin und das Handy nichtmal bei eBay verkaufen hätte dürfen.

  • Also das du Minderjährig bist, ist nicht von Vorteil, das Genick brechen würde es dir aber nicht.


    Denn ich kenne kein Gesetz was dir verbietet unter 18 Jahren Waren anzubieten, die dein eigen sind und keine Geschäftsmäßigen Absichten dahinter hast..
    Heißt also, wenn du nicht gerade Geschäftlich dabei bist Handys zu verkaufen..
    Höchstens könnte Ebay dir deinen Account sperren, weil es gegen ihre AGBs verstößt..


    "Der Privatverkäufer ist nur bis zur Übergabe an das Transportunternehmen für den Versandweg verantwortlich, danach geht das Transportrisiko auf den Käufer über. Ist der Käufer nur bereit, für die billigste Versandart etwas zu zahlen, dann ist es sein Problem, wenn unterwegs etwas passiert. Der Privatverkäufer sollte allerdings jemanden haben, der bezeugen kann, dass er die Sendung dem Transporteur übergeben hat (ein Beleg über gekaufte Briefmarken reicht nicht aus!). Dann muß er dem Käufer nichts erstatten, falls die Sendung nicht ankommt. Auf Verlangen des Käufers muß der Verkäufer jedoch einen Nachforschungsantrag stellen. Bleibt die Nachforschung ohne Erfolg, ist die Ware verloren. Die Drohung des Käufers mit einer negativen Bewertung ist zwar schlechter Stil, aber leider nicht ausgeschlossen. Der Verkäufer muß natürlich die Ware angemessen verpacken, damit sie den Transport unbeschadet übersteht."


    Hier mal etwas...
    mach schonmal einen Nachforschungsantrag..

  • Problem ist nur, dass es ihm nicht einmal erlaubt ist einen ebay account zu besitzen. Er muss 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
    Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich genauso vorgehen wie er. Geht immerhin nicht um läppische 30€.
    Da du ja die Quittung verschlampt hast, was ich nicht nachvollziehen kann, bist du selbst Schuld. Hoffe natürlich trotzdem, dass du da irgendwie noch rauskommst.