Also, ich kopiere meinen Beitrag hier einfach aus 123-recht, wo ich schon nachgefragt habe. Leider bekam ich dort nur 2 Antworten.
Ich habe vorhin bei Mediafinanz angerufen (Wurde dazu aufgefordert, um den Sachverhalt zu klären) und die Frau hat gesagt, sie informiert sich nochmal genau und ruft dann zurück..
Also, ich habe seit Monateg jetzt schon Stress mit Server4You und will endlich mal klarheit, wie meine Rechtslage aussieht.
Der Beitrag wird wahrscheinlich sehr lang, also sollten sie sich auf einiges an Text einstellen.
Alles begann damit, dass ich mit einem Kollegen eine Homepage hochziehen wollte. Ich war gerade 18 und durfte somit auch einen Server kaufen. Wir haben uns dann für Server4You entschieden, da dieser sehr günstig war. Es wurden stabile Server etc. versprochen.
Server4You forderte dann eine Persokopie bzw ein Bild davon, welches sie dann wohl doch nicht mehr wollten. Zumindest waren wir aufeinmal ohne diese freigeschaltet.
Nachdem der Server (vServer) dann installiert war (23.11.2012) ,hat sich mein Kollege den ein wenig angeschaut etc.
Er hatte extrem viele downzeiten und war öfters einfach mal für ein paar Stunden nicht erreichbar. Nachdem er total entsetzt von dem Server war, hat er mir gesagt ich solle sofort von meinem Widerrufsrechts gebrauch machen und das Geld zurück verlangen.
(24.11.2012)
Das habe ich dann auch getan, mir wurde dann aber gesagt;
"Hallo Herr XXXXX,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Bestellung nicht mehr widerrufen werden konnte, da Sie sich bereits auf den Server eingeloggt hatten und die Installation des Servers vorgenommen haben.
Damit erlischt laut unserer Wiederrufbelehrung (https://www.server4you.de/service/agb-server.php) das Widerrufsrecht. Wir haben daher Ihr Schreiben als Kündigung gewertet und den Vertrag zum Ablauf 14.11.2013 gekündigt. "
Mein Kollege fand das eine frechheit und sagte mir, dass die das nicht so einfach machen können und, dass ich hart bleiben soll.
Ich holte mir mein Geld (53€, die haben direkt für ein halbes Jahr eingezogen) per Rücklastschrift wieder.
"Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind."
(29.11.2012)
Diese Email kam, nachdem ich gefragt hatte, wieso ich meinen Server nicht widerrufen könne etc.
Ich habe dann nach ein paar Tagen eine Rechnung von 99€ bekommen..
Darauf habe ich dann nicht reagiert und bekam dann irgendwann eine E-Mail von Mediafinanz (Mein Server wurde inzwischen schon gelöscht) :
"Sehr geehrter XXXXXX,
wie wir Ihnen bereits per Brief vom 12.12.2012 mitgeteilt haben, hat uns die Firma BSB Service GmbH (Server4You) mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 15.11.2012 folgende Leistung für Sie erbracht:
- vSERVER Pro X4
Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 53,10 EUR. Leider haben Sie auch auf unsere Mahnung vom 12.12.2012 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 53,10 EUR
vorgerichtliche Inkassogebühren: 37,50 EUR
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 24.12.2012): 99,10 EUR
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 99,10 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 249XXXX8 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist."
...
Diesen Brief, welcher hier erwähnt wurde habe ich gerade erst entdeckt, ich weiß nicht, ob ich ihn einfach nicht gesehen habe..
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Ich habe als Schüler sehr wenig Geld zur verfügung und 100€ ist für mich schon ein haufen Geld.
Ich habe den Server gekauft, meine versprochene Leistung nicht erhalten und wollte ihn wieder geben. Das ging wohl nicht..
Ich habe für keinerlei verschleiß oder irgendwelchen hohe Kosten gesorgt, auf welchen Server4You sitzen muss, da der Server ja auch nichtmal lange online war, zudem es nur ein vServer war.
Was kann ich da jetzt machen? Habe ich eine Chance? Ich will ungern so viel Geld Zahlen.
Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Da könnt ihr auch die Antworten nachlese, mir wird gesagt, dass ich im Recht bin, da bei denen der Widerruf ausgeschlossen ist.
http://www.123recht.net/Server…ediafinanz-__f399219.html
//Edit:
Ich habe gerade bei Mediafinanz angerufen und das so c.a gesagt, wie die auf 123recht es gesagt haben, also, dass es nach AGB Gesetz nicht erlaubt ist, den Widerruf für mich auszuschließen.
Die Dame hat erst gesagt, dass das nicht so ganz stimmt und, dass sie sich nochmal in der Rechtsabteilung informiert.
Dann hat sie angerufen und gesagt, dass ich doch nicht ganz unrecht hatte und dass die Akte bei denen erstmal geschlossen wird.
Kommt von Server4You jetzt nichts mehr, passiert wahrscheinlich nichts mehr (Das vermutete die Dame auch).
Wenn es naturell nicht möglich ist den Artikel zu widerrufen, dann kann es sein, dass es bei mir nicht möglich ist.
Da es ein vServer ist, kann ich mir aber schlecht vorstellen, dass er irgendwie personalisiert wurde.