wie oft noch? nur weil sie eine email schreiben, in der sie geld verlangen, heißt das nicht, dass das wirklich an eine tatsächliche zahlung bindet. emails sind keine rechtswirksamen dokumente, die kann man komplett und generell ignorieren. immer. egal, worum es geht.
SCHUFA Eintrag / Inkasso Christina Zimmermann
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- mxxt
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Das war die Hauptforderung, das war Versatel habe den vergessen zur Kündigung und habe zuwenig überwiesen. Die Mahnungen kamen über E-Mail.
Insgesamt musste ich 150€ Zahlen mit den ganzen Gebühren
Sowas regt einen auf.
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wie oft noch? nur weil sie eine email schreiben, in der sie geld verlangen, heißt das nicht, dass das wirklich an eine tatsächliche zahlung bindet. emails sind keine rechtswirksamen dokumente, die kann man komplett und generell ignorieren. immer. egal, worum es geht.
Emails sind rechtkreftig das sagte mir mein Anwalt wie ich gegen Versatel vorgehen wollte.
mfg
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Und wozu hat die Post dann den EPostBrief eingeführt? Damit ihre "Emails" rechtskräftig sind. Denn die werden zuverlässig zugestellt und der User wird verpflichtet, die Dinger abzurufen. Das ist bei einer Email nicht der Fall. Dein Anwalt ist ein Schwätzer. Meine Mutter ist selbst Anwältin, der glaub ich mehr.
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wie oft noch? nur weil sie eine email schreiben, in der sie geld verlangen, heißt das nicht, dass das wirklich an eine tatsächliche zahlung bindet. emails sind keine rechtswirksamen dokumente, die kann man komplett und generell ignorieren. immer. egal, worum es geht.
Ist zulässig das hat mein ANwalt gesagt wie ich eggen Versatel vorgehen wollte.
http://www.brennecke-partner.d…nung-per-E-Mail-zulaessig
EDIT: Browser Spinnt sorry
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Zitat
Denn die werden zuverlässig zugestellt und der User wird verpflichtet, die Dinger abzurufen. Das ist bei einer Email nicht der Fall.
Ein Mahnung ist auch dann noch gültig wenn du den Brief ungeöffnet in den Müll wirfst
Der Epost-Brief war ein Fail von der Post, die Idee dabei war, Amtsgeschäfte (Führerscheine usw) auch online beantragen zu können...
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IcedEarth : aus deiner quelle:
ZitatAus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.
und genau das sage ich die ganze zeit. die ERSTE mahnung kann man ja per mail verschicken, alles weitere sollte schriftlich passieren, da sonst der gläubiger nicht beweisen kann, dass er eine mahnung verschickt hat.
Und das mit dem brief weiß ich, er ist zugestellt, sobald der postbote ihn in den briefkasten wirft. zugestellt heißt gleichzeitig auch gelesen und zur kenntnis genommen.
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So gesehen hat Hangman recht, trotzdem sollte man sowas, wenn es eine Grundlage hat (was ja wohl in diesem Fall vorliegt) nicht komplett ignorieren sonst kann es doch recht schnell teuer werden...
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selbst wenn die mahnung eine einseitige willenserklärung ist, die keiner besonderen form bedarf, so ist doch trotzdem die erhebung von gebühren für einen bisher kostenlosen service schirftlich zu erfassen und muss von beiden seiten akzeptiert werden. sonst verschenke ich heute was und verlange dafür ab morgen auf einmal 100 euro im monat.
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bin ich der einzige, der es komisch findet, dass die leute ihr kostenloses angebot zu einem kostenpflichtigen angebot ändern und einen nur per email benachrichtigen ?
damit haben sich doch die Verträge geändert und da muss man ja mal erst zustimmmen. -
Hatte auch mal soein komischen scheiss. Das kam sogar per Post. Einfach ignorieren und gut ist. Kam dann auch nichts mehr.