Ebay, Bild beklaut

  • Also ich finds erbärmlich eine Auktion als Fake nennen zu können, nur weil sie 2 "fast" gleiche Bilder hat wie eine andere Auktion...
    Zudem ist man auf Ebay geschützt solange man Paypal als Bezahlmethode benutzt, bzw man kann ja sehen wer wieviele Sachen bereits verkauft hat und demnach dann schätzen ob dieser Vertrauenswürdig ist.

  • Die Crux bei der Sache ist wahrscheinlich, dass der Kläger nicht nachweisen kann, welcher tatsächliche Schaden ihm entstanden ist. Aber dafür, dass sich ein Richter darum kümmern muss, das Ganze den Staat dann bestimmt 1000 Euro kostet, weil irgendeiner zuviel Zeit hat, ebay nach Bildern zu durchsuchen, sollte man dem Kläger aus reinem Gerechtigkeitssinn die Verfahrenskosten in Rechnung stellen. Denn wegen so nem Schwachsinn sind unsere Gerichte übermüllt und können sich nicht um die wichtigen Sachen kümmern.


    Wenn du ne Rechtsschutz hast, geh zum Anwalt, der soll dem anderen ein Schreiben aufsetzen, dass der Angst kriegt. Falls nicht, fordere ihn genau auf, den entstandenen Schaden zu beziffern. Auf eine Abmahnung muss man reagieren, aber das hättest du damit ja getan.

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird