Abo-Horror beenden - Kündigung auch elektronisch möglich machen

  • Man kann sämtliche Verträge über das Internet abschließen ohne das auch nur eine Unterschrift gefordert wird - Warum kann man dann nicht auch auf diesem Wege Kündigen können?


    Eine Petition versucht nun auf das Problem aufmerksam zu machen.


    Vielleicht könnt ihr euch ja dazu durchringen diese zu unterzeichnen. Früher oder später wird es euch sicherlich auch betreffen.


    Zur Petition:
    https://www.openpetition.de/pe…eenden-sie-den-abo-horror

  • Man kann sämtliche Verträge über das Internet abschließen? Wäre mir neu.
    Bei jedem Vertrag den ich online in die Wege geleitet habe, folgten danach die schriftlichen Vertragsdaten per Post und die Forderung der Unterschrift (oder ich musste unterschriebene Formulare dorthin schicken), vorher war da rein gar nichts rechtsgültig oder bindend.


    Wer seinen Vertrag zu spät kündigt riskiert eine Verlängerung, egal ob nun per Brief oder, wenn es möglich wäre, online. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt die Kündigung per Einschreiben. Ansonsten reicht es auch einen normalen Brief zu versenden, mit der Bitte um Antwort innerhalb von 14 Tagen, wenn dann nichts kommt geht es immer noch per Einschreiben.

    Kontakt: PN - ICQ
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    be quiet! Straight Power E9-CM 580W • Samsung SSD 830 Series 128GB • WD Caviar Green 2TB • 3x WD Caviar Green 3TB • Corsair Obsidian Series 550D

  • Normalerweise verlangt jeder seriöse Provider eine Unterschrift, denn im Streitfall ist eine mündliche Vertragszusage schwer zu beweisen.
    Online hast du auf jeden Fall ein 14-tägiges Wiederrufrecht von dem du Gebrauch machen solltest falls nötig und dann sollte man keinesfalls die erste Rechnung überweisen -> konkludentes Handeln.


    Der Gesetzgeber hat für einige Verträge spezielle Vorgaben, daher kann nicht jeder Vertrag mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden. Handyverträge ohne Unterschrift finde zumindest ich höchst unseriös.

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  • Normalerweise verlangt jeder seriöse Provider eine Unterschrift, denn im Streitfall ist eine mündliche Vertragszusage schwer zu beweisen.
    Online hast du auf jeden Fall ein 14-tägiges Wiederrufrecht von dem du Gebrauch machen solltest falls nötig und dann sollte man keinesfalls die erste Rechnung überweisen -> konkludentes Handeln.


    Der Gesetzgeber hat für einige Verträge spezielle Vorgaben, daher kann nicht jeder Vertrag mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden. Handyverträge ohne Unterschrift finde zumindest ich höchst unseriös.

    Mündlich, also am Telefon ist kein Problem. Jeder Anbieter hat von jedem Beratungsgespräch sogenannte Voicefiles. Da wird aufgezeichnet was dem Kunden gesagt wird und was der Kunde sagt. Die alte "der hat mir das anders erklärt" Masche zieht also nicht mehr. Andersrum wird dem Kunden so auch weniger Bullshit versprochen.

  • Mündlich, also am Telefon ist kein Problem. Jeder Anbieter hat von jedem Beratungsgespräch sogenannte Voicefiles. Da wird aufgezeichnet was dem Kunden gesagt wird und was der Kunde sagt. Die alte "der hat mir das anders erklärt" Masche zieht also nicht mehr. Andersrum wird dem Kunden so auch weniger Bullshit versprochen.


    Ich weiß, dann wird aber auch auf die Aufzeichnung hingewiesen.
    Allerdings sind ungebetene Anrufe zu Werbezwecken verboten, daher geht solchen Anrufen mit gültiger Rechtsbindung auch eine Offerte voraus. Oder dein Handyprovider ruft dich zu Werbezwecken an und verspricht einen neuen Vertrag, was zulässig ist, da du den AGB zugestimmt hast. Dann wird das Gespräch zwecks Beweis aufgezeichnet und fertig.


    Einfach so Anrufen ist allerdings nicht. ;)

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