tk33
Ein Tauschvertrag wird unter § 480 BGB unter "Tausch" geführt und es hat überhaupt gar keine Auswirkungen, ob es nun dein Bruder, deine Schwester oder dein Vater ist, mit dem du ihn abschließt. Einen "Tausch im privaten Rahmen" gibt es nicht. Sogar, wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, hast du einen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB abgeschlossen.
@Awesome
Du hast recht. Jeder postet hier irgendeinen Müll, den er irgendwo mal gehört hat...siehe tk33
PITBULL
Kannst du mir sagen, wie alt die Grafikkarte schon ist? Wenn sie älter als ein Jahr ist, könntest du auf Unmöglichkeit wegen Stückschuld gemäß § 275 I BGB plädieren.
Die Argumentation dahinter ist:
Ihr habt euch bei eurem Vertrag auf den Tausch zwischen eben genau DIESEN BEIDEN Sachen geeinigt. Außerdem ist deine Grafikkarte gebraucht, d.h. es gibt sie nur ein einziges Mal. Du kannst also diese Grafikkarte nicht noch genau einmal liefern, da sie ein "Einzelstück" ist.