Hi,
wie in der Beschreibung beschrieben suche ich jemanden der sich gesetzlich auskennt und juristische Kenntnisse hat was Kauf/verkauf an geht. Wäre sehr nett wenn sich jemand melden würde, danke.
PITBULL
Hi,
wie in der Beschreibung beschrieben suche ich jemanden der sich gesetzlich auskennt und juristische Kenntnisse hat was Kauf/verkauf an geht. Wäre sehr nett wenn sich jemand melden würde, danke.
PITBULL
kommt drauf an in wie vertieft die Kenntnisse sein sollen .
Reicht das normale Rechtswissen aus BWL VWL und co oder sollte es eher ein Jurastudent oder so sein ?
Schreib doch einfach mal was du wissen willst vielleicht weiß es ja zufällig jmd der sich hier nicht als "Jurist" identifizieren würde.
Er sollte sich mit den Rechten der Käufer und Verkäufer auskennen.
Ich schildere kurz den Fall :
--> Tauschvertrag <--
Ich bot in einem Forum meine Grafikkarte als Tauschgegenstand für eine SSD an. Grafikkarte wurde nach Vereinbarung im Forum ausgetauscht gegen eine SSD.
Grafikkarte wurde nicht optimal verpackt an den Tauschpartner geschickt. SSD kam einwandfrei an.
Tauschpartner meldet Schaden an der Grafikkarte ( Slotblende verbogen) und will entweder SSD zurück, andere Grafikkarte oder Geld für die SSD.
Er testete die Grafikkarte angeblich vergeblich und stürzt nach 2minuten ab. Er schickte sie mir zurück, ich bog das Blech gerade und baute sie bei mir ein.
Grafikkarte läuft ohne Probleme bei jedem Benchmarktest. Nach einem Telefonat sagte ich ihm Blech wurde Nachgebessert und Grafikkarte läuft ohne Probleme womit er sofort sagte SSD zurück oder Anwalt.
Habe ich vor Gericht eine Chance in diesem Fall ? Da ich die Ware anscheinend nicht genügend gesichert verschickt habe. ( Er hat Fotos & Videos des Schadens )
Da ich ja für Nachbesserung gesorgt habe und die Karte läuft...
Wie sieht meine Lage aus ? Vergebens ?
Ohne Kauf & Tauschvertrag habt ihr beide generell keine Ansprüche auf irgend etwas, da es als Freundschaftsdienst gewertet wird. Da brauch man keine juristischen Kenntnisse für, das is Allgemeinwissen.
Ohne Kauf & Tauschvertrag habt ihr beide generell keine Ansprüche auf irgend etwas, da es als Freundschaftsdienst gewertet wird. Da brauch man keine juristischen Kenntnisse für, das is Allgemeinwissen.
Der Deal kam in einem Forum zustande. Hardwareluxx, wenn ich dies erwähnen darf. Alle User sind der Meinung ich wäre im Unrecht obwohl ich die Bestätigung zweier Jurastudenten habe, dass ich Nachbessern kann und darf.
Ja nachbessern darf man, das stimmt. Ist normal, dass man von einem Kaufvertrag nach den 1. 2 Wochen nichtmehr zurücktreten kann, ausser es sind Mängel an der Ware. Der Rücktritt, die Geldrückgabe bzw. die Ersetzung des Gerätes ist nur dann legitim, wenn nachbessern nicht möglich ist, bzw. eine Reperatur nicht möglich ist. Aber dann auch nur, wenn du nicht selbst das Teil geschrottet hast, hat der "Käufer", also dein Tauschpartner in diesem Fall nicht, also ist nachbessern vollkommen in Ordnung.
e: und da es keinen Kaufvertrag gibt, gibt es auch keine 2 Wochen Rücktrittsrecht
Es ist dir die Möglichkeit einzuräumen deinen Fehler / den Markel an der Ware auszubessern.
Das ist auch der Grund wesshalb man bei Media Markt und anderen Ketten erst ein - zwei mal ein Ersatzgerät bekommt ( solange man in der ,vom Verkäufer eingeräumten, 14 Tägigen umtauschfrist liegt ) oder andernfalls das Gerät eingeschickt wird.
Das Geld bekommt man erst zurück wenn mehrfach das selbe Problem auftritt.
Allerdings kann er jetzt auch immer wieder behaupten das sie bei ihm nicht funktioniert.
Was das Gericht angeht würde ich sagen das es sich für ihn nicht lohnen würde da der Anwalt, die Bearbeitungs und Gerichtskosten den Betrag seiner SSD dezent übersteigen werden. (Ausser sie ist aus Gold und Platin^^)
Der Verkäufer hat GRUNDSÄTZLICH das Recht beschädigte Ware die zurückgeschickt wurde nachzubessern oder zu ersetzen.
Das heißt wenn der Schaden zu 100% behoben wurde bist du im Recht.
Doch sobald nur noch ein minimaler Schaden sichtbar ist, ist der Käufer im Recht.
Wenn wirklich alles behoben ist d.h. die sichtbaren und die unsichtbaren Spuren des Schadens behoben wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen .
Ich hatte ihm angeboten, da ich ja wahrscheinlich Schuld an dem verbogenen Blech bin, dass ich dieses Blech ausbessere oder ein neues kaufe und dran mache. Das Problem ist, dass 80% der User der Meinung sind, dass ich vor Gericht keinerlei Chancen haben werde, da er angeblich sofort zurücktreten und seine Ware zurückverlangen kann. Um ehrlich zu sein bin ich ziemlich verunsichert.
Es handelt sich um Gebrauchtware um das nochmal zu erwähnen.
WTF was isn das für ein Hirni, dass er zum Anwalt gehen will? So ne SSD kostet doch nix, da ist der Stundenlohn eines Rechtsverdrehers schon teurer...
mein Tip: schick ihm seine SSD zurück und gut is...
habt ihr denn einen schriftlichen kaufvertrag auf einem dauerhaften medium (email gilt nicht, forum auch nicht)?
der geht niemals vor gericht...
Du hast doch erst letztens nen Thread darüber
gemacht. Viele wie auch ich sagten dir bereits es passiert dir nix und ignoriere ihn doch einfach. wenn ich mir jetzt beide Threads so durch lesen hast du ne menge angst was du gar nicht brauchst.
Also:
Zuerst muss ein Sachmangel vorliegen gemäß § 434 BGB (liegt vor)
Die Rechte des Gläubigers ergeben sich daraufhin aus § 437 BGB
-> Er möchte vom Vertrag zurücktreten; dies kann er gemäß § 437 II BGB nach entweder §§ 440, 323,326 V BGB
-> hier kommt nur 323 in Betracht.
Gem. § 323 muss er Dir zunächst eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gewähren. Dies hat er nicht getan, da du nachgebessert hast.
Er hat somit kein Rücktrittsrecht.
Mal in vereinfachter Form...
Wenns über ein Forum Ausgemacht wurde ist das Als Beweis nicht Legitim heißt Wenn irh keinen Kaufvetrag Hattet wie das bei Z.b Ebay der Fall ist kann er garnix machen und wird auch nix machen.Ist doch nicht Schwer zu verstehen sag ihm er soll Anwalt Einschalten er würde sowieso Verlieren und auf noch mehr Kosten Sitzenbleiben Fertig.
Ein Kaufvertrag muss kein Blatt Papier sein. Du selbst hast wahrscheinlich heute schon 10 Verträge geschlossen ohne es zu wissen...
Ein Kaufvertrag muss kein Blatt Papier sein. Du selbst hast wahrscheinlich heute schon 10 Verträge geschlossen ohne es zu wissen...
Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Kauf sondern lediglich um einen Tausch im privaten Rahmen...
Ich weiß warum er so eine Angst hat,weil jeder von euch irgendwas anderes Postet und er nun nicht weiß was richtig ist oder nicht !
Deswegen auch der Title "Suche jmd mit juristischen Kenntnisse (Kaufen/Verkaufen)"
Nur jeder denkt irgendwie er hat Plan davon, mag ja sein das Ihr es im Unterricht mal hattet oder anders, aber wenn Ihr euch selbst nicht sicher seit last es einfach sein.
Da ich auch jetzt irgendwas posten könnte, dich aber nicht verwirren will lass ich es sein
Alles anzeigenAlso:
Zuerst muss ein Sachmangel vorliegen gemäß § 434 BGB (liegt vor)
Die Rechte des Gläubigers ergeben sich daraufhin aus § 437 BGB
-> Er möchte vom Vertrag zurücktreten; dies kann er gemäß § 437 II BGB nach entweder §§ 440, 323,326 V BGB
-> hier kommt nur 323 in Betracht.
Gem. § 323 muss er Dir zunächst eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gewähren. Dies hat er nicht getan, da du nachgebessert hast.
Er hat somit kein Rücktrittsrecht.
Mal in vereinfachter Form...
Er hat mir heute per Einschreiben mit Rückschein einen Brief geschickt in dem Nachlieferung wegen Mangel gefordert wird bis 16.07.2012.
Gemäß §437, §439 BGB.
Ich weiß warum er so eine Angst hat,weil jeder von euch irgendwas anderes Postet und er nun nicht weiß was richtig ist oder nicht !
Deswegen auch der Title "Suche jmd mit juristischen Kenntnisse (Kaufen/Verkaufen)"
Nur jeder denkt irgendwie er hat Plan davon, mag ja sein das Ihr es im Unterricht mal hattet oder anders, aber wenn Ihr euch selbst nicht sicher seit last es einfach sein.
Da ich auch jetzt irgendwas posten könnte, dich aber nicht verwirren will lass ich es sein
So zusagen ja