Preisfehler im Onlineshop

  • Nabernd,


    Ich habe mir soeben ein Samsung Galaxy Tab (64 GB) für 242€ gekauft :)
    Natürlich wird dass ein Fehler im System gewesen sein.
    Der Normalpreis liegt bei knapp 600€


    Jetzt die Frage, werde ich das Gerät bekommen :D ?
    Ich habe direkt mit Paypal bezahlt.
    Und auch den Trusted Käuferschutz habe ich mitbestellt.


    Vor circa eine Stunde nachdem ich bestellt habe, ist Ihnen dann der Fehler aufgefallen.
    Nun wurde das Gerät raus genommen.


    Bei mir gemeldet haben die sich bisher noch nicht.


    Hat jemand von euch schon mal mit so einem Fall Erfahrung gehabt ?
    Und kann mir sagen wie es Rechtlich aussieht ?


    :)

    deshalb mag ich Binärtechnik. Da gibt es nur drei Zustände: High, Low und Kaputt

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  • Bei einem Kumpel war das selbe. Die haben dort die Bestellung einfach storniert ohne demjenigen etwas zu sagen. Allerdings hatte er dortsmal auf Nachname bestellt.

  • Daher der preis dort stand war er zu dem Zeitpunkt gültig ;)
    Herzlichen Glückwunsch , wenn sie Stress machen , kann dir bestimmt der ein oder andere hier ein paar Paragraphen raussuchen

  • Soweit ich weiß ist das kein rechtsgültiger kauf, da der preis so stark abweicht.


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    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Ja sie müssen dir das Gerät liefern.


    Nein! Das Inserat im Internet ist nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Angebot hast du gemacht. Nun muss der Shop das annehmen. Generell wird der Kaufvertrag bei Auslieferung gültig. Vorher nicht. Erst damit nimmt der Shop das Angebot an.


    Achtung:
    Selbst wenn der Onlineshop das Teil ausliefert können die sich noch auf den Irrtum berufen -> http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

  • Nein, sie werden das stonieren.
    Das Angebot im Internet ist nur eine "Einladung" zum Kauf und da die Bestellbestätigung automatisch generiert wird, ist das kein gültiger Kaufvertrag.


    mfg


    €: Mimi der Homo, war wieder schneller... :P

  • Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass ich das Gerät in den Händen halten werde :D
    Aber mal sehen ^^
    Sobald sie es versendet haben, werde ich mich nicht mehr davon trennen ;)


    Ich bedanke mich auf jeden Fall bei euch :)

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  • Wird ne Storno kommen ;) Da du es vermutlich in einem OnlineShop gekauft, ist mit deinem Kauf nur eine verbindliche Abgabe zur Aufforderung eines Kaufvertrag erfolgt. Allerdings gehören zu einem Kaufvertrag immer 2 Person, die 2te Person ist logischerweise der OnlineShop und der muss dein Angebot erst annehmen anhand einer Bestellbestätigung (nicht die automaschine maschinelle, die man nach einen paar Sekunden im Postfach hat), die meistens mit der Lieferung der Ware erfolgt. lg :)

  • Genau das macht mich auch stutzig..
    Sie haben ja auch den Artikel entfernt.
    Also müssen Sie mir doch auch eine Email senden dass dort etwas schief gelaufen ist ?
    Denn ich haben ja schon bezahlt.

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  • Voll geil, wie hier auf einmal alle zu Hobbyjuristen werden und irgendwas posten :D


    Aber das Meiste stimmt schon was hier gesagt wird - insbesondere das mit dem invitatio ad offerendum, was allerdings kein eigenständiges Gesetz ist, wie es in den FAQ falsch beschrieben wird.
    Wenn sie nicht stonieren und liefern haben sie auch nur eine bestimmte Frist zur Anfechtung: nämlich unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums.


    Edit: das invitatio ad offerendum gilt zudem überall, wo Sachen ausgestellt werden (z.B. in den Schaufenstern in der Stadt) ;)


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • @ Wambo
    Aus jetziger Rechtslage: ja.


    Durch das sofortige Herausnehmen aus dem Sortiment kann man davon ausgehen, dass sie den Fehler bemerkt haben. Spätestens bei der Versendung der Ware (wo ja auch immer eine Rechnung beigelegt wird). Wenn sie jetzt nicht reagieren haben sie Pech gehabt.


    Edit:
    Was du meintest, ist die AnfechtungsERKLÄRUNG. Die Anfechtung muss gegenüber dem Käufer erklärt werden und ist eine einseitige Willenserklärung, d.h. sie muss von der Gegenseite nicht "angenommen werden" Wenn die Erklärung abgegeben ist, wird gerpüft, ob die Frist eingehalten wurde. Wenn dies der Fall ist, ist der Kaufvertrag ex tunc (=nachwirkend) erloschen. Eine Anfechtung ist demnach eine rechtsvernichtende Einwendung ;)


    Ich denke mal jetzt ist Mehreres klarer!


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer


  • Es soll auch Leute geben die sich mit solchen Sachen beschäftigen wollen/müssen. Hier sind nicht nur Hauptschüler unterwegs auch wenn das Niveau im Stammtisch manchmal darauf schließen lässt. :P



    Darauf war es auch nicht bezogen, sondern auf die falschen Aussagen hier :D So nach dem Motto: passt schon :D


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer