Hey hab heute nen Inkasso Brief von Firstload erhalten ich soll 150€ zahlen weil ich mich ihrgendwann am Mai da angemeldet hab für die 2 Wochen testzeit kann mich aber garnicht dran erinnern wie ist das bin eh erst 17 einfach email schreiben das ich noch nicht Geschäftspflichtig bin usw oder einfach Ignorieren ?
Firstload will Geld von mir
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igno
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da stand bestimmt im Kleingedruckten "nach dieser Zeit wird ein Betrag von XX fällig" etc. blabla
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Nein..
ZitatKundeninformation
So kein anderes Paket gewählt wurde, beginnt nach Ablauf der 14-tägigen Testperiode automatisch eine 6-monatige Vertragsdauer mit 99€ (bzw. 1 Monat mit 39,9 €, je nach bevorzugter Zahlungsmethode). Innerhalb der 14-tägigen kostenlosen Testperiode können Sie Ihre Anmeldung spesenfrei schriftlich (Email, Fax, etc.) widerrufen.Das steht dort auf der Linken Seite gut zu sehen.
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Du kannst dich nicht daran erinnern...
Hast du es gemacht, ja oder nein?
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Nicht reagieren, wenn man ganz still ist, werden sie dich in Ruhe lassen.
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Nicht reagieren, wenn man ganz still ist, werden sie dich in Ruhe lassen.
Beim Usenet wäre ich mir nicht so sicher, da es gut leserlich bei der Anmeldung steht und sie auf der rechtlichen sicheren Seite sind. -
Hab ich auch damals gemacht xD
Habe bei allem nur : wdaopwdajw
eingegeben außer die richtige e-mail addresse
die wollten auch 120€. Haben mit dem Verbraucheramt gesprochen und da ich nicht 18 bin und keinen Vertrag abschließen darf, ist es nichtig..
bist du denn schon 18?
Wenn nicht Brief einfach wegwerfen.Edit: sehe du bist 17.
Du darfst noch keine Verträge abschließen. Das steht im GG.
Einfach ignorieren. -
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Edit: sehe du bist 17.
Du darfst noch keine Verträge abschließen. Das steht im GG.
Einfach ignorieren.Doch er darf Verträge abschließen nur keine mit Monatlichen Kosten oder über hohe Beträge, weil selbst wenn du dir ein Eis in der Eisdiele holst is das ein KaufVERTRAG. Immerhin ist er Beschränkt Geschäftsfähig.
und außerdem steht es im BGB und nicht im GG, irgendwo zwischen §110 und §117 glaub -
Doch er darf Verträge abschließen nur keine mit Monatlichen Kosten oder über hohe Beträge, weil selbst wenn du dir ein Eis in der Eisdiele holst is das ein KaufVERTRAG. Immerhin ist er Beschränkt Geschäftsfähig.
und außerdem steht es im BGB und nicht im GG, irgendwo zwischen §110 und §117 glaubja darf er, aber im "Taschengeldbudget" - dazu gehören keine 150€