Innerorts das Tempolimit zu überschreiten wird mittlerweile ziemlich teuer geahndet:
Überschreitung der Geschwindigkeit 21 bis 25 km/h (innerhalb geschlossener Ortschaften) 80 EUR 1 Punkt
Überschreitung der Geschwindigkeit 26 bis 30 km/h (innerhalb geschlossener Ortschaften) 100 EUR 3 Punkte
Quelle:
Zitat
Da Bußgelder über 40€ afaik zu dem sogenannten A-Katalog zählen, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre und du müsstest an einem Aufbauseminar teilnehmen.
ZitatBei Neuerwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine zweijährige Probezeit hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG § 2a Abs. 1). Bei einem „A-Verstoß“ (schwerwiegenden Verstoß) oder zwei „B-Verstößen“ (weniger schwerwiegend) innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.