Müsste aber eigentlich dennoch anfechtbar sein.
Ist mit indizierten Spielen ja eigentlich genau so.
Auch wenn ein Spiel in einem Land auf dem Index steht darf das nicht gecracked werden.
Das Urheberrecht greift hier auch.
Und da ein normaler SRO-Bot nur gegen irgentwelche AGBs verstößt und nicht gegen irgentwelche Gesetze sollte es kein Problem für den Programmier des Bots sein Recht geltend zu machen.
Des Weiteren: Haben mBot sBot und Co. nicht einen Kopierschutz? Beim sBot bin ich mir da sogar ziemlich sicher. Das Überwinden solcher Mechanisemen ist meine ich auch strafbar.
Da bleibt nur die Frage wer hier dann belangt werden kann: Der Typ der den gecrkacked hat oder die die es verbeiten oder die, die es nutzen. Oder alle zusammen?