In dieser Regel steht, das man auf seiner Homepage auf jeden fall ein Impressum mit "Nachname,Vorname,Straße,Ort,Plz,E-Mail" dalegen muss, jedoch ist diese Regel
vor Privatnutzern ausgeschloßen.
ZitatLediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden
Doch wann ist man ein Privatnutzer? Reicht es ein Passwort, das man immer eingeben muss bevor man auf die Homepage zugreifen möchte, zu setzen?
Würde mich berennend interessieren, ich bedanke mich schon mal für die Antworten.